Der Rat hat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die vom 12. bis 16. Dezember 2016 in Genf stattfindende fünfte Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, begrüßt.
Die Konferenz bietet die Gelegenheit dafür zu sorgen, dass das Übereinkommen neuen Entwicklungen auch weiterhin Rechnung trägt und konsequenter umgesetzt wird.
Das Waffenübereinkommen stellt ein einzigartiges internationales Forum dar, in dem sich diplomatischer, rechtlicher und militärischer Sachverstand vereinen. Durch das Übereinkommen wird es möglich, flexibel auf neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Waffentechnologie zu reagieren und die Umsetzung eines wesentlichen Teils des humanitären Völkerrechts zu unterstützen, durch den dazu beigetragen wird, das Leiden von Zivilbevölkerung und Kämpfenden gleichermaßen zu verhindern und zu mindern.
Die EU und Libanon haben sich auf Partnerschaftsprioritäten für die kommenden vier Jahre und auf einen Pakt verständigt. Mit den Partnerschaftsprioritäten wird der Rahmen für das politische Engagement erneuert und die Zusammenarbeit verstärkt. Die Prioritäten wurden vor dem Hintergrund der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik und der globalen Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik festgelegt.
Mit dem Pakt verpflichten sich die EU und Libanon, ihren Zusagen, die sie auf der Londoner Konferenz vom Februar 2016 zur Unterstützung Syriens und der Region abgegeben haben, nachzukommen. Ziel ist die Verbesserung der Lebensbedingungen sowohl der Flüchtlinge, die sich vorübergehend in Libanon aufhalten, als auch der hilfsbedürftigen Aufnahmegemeinschaften.
Dies haben die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini und der libanesische Außenminister Gebran Bassil am Dienstag, 15. November in Brüssel gemeinsam angekündigt.
Zu den Partnerschaftsprioritäten für die Beziehungen EU-Libanon in den kommenden Jahren zählen Sicherheit und Terrorismusbekämpfung, gute Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit, Wachstums- und Beschäftigungsförderung sowie Migration und Mobilität.
Gemäß dem Pakt EU-Libanon wird die EU 2016-2017 mindestens 400 Mio. € bereitstellen, und zwar zusätzlich zur bilateralen Hilfe in Höhe von mehr als 80 Mio. € für diese beiden Jahre. Ferner werden bestimmte gegenseitige Verpflichtungen festgelegt, um die Auswirkungen der Syrienkrise zu bewältigen, wobei die Lage dazu genutzt werden soll, die sozioökonomischen Aussichten, die Sicherheit, die Stabilität und die Resilienz Libanons insgesamt zu verbessern. Im Gegenzug verpflichtet sich Libanon, den vorübergehenden Aufenthalt syrischer Flüchtlinge, insbesondere im Hinblick auf ihren Aufenthaltsstatus, zu erleichtern. In dem Land halten sich derzeit mindestens 1,1 Millionen Syrer auf. Damit ist Libanon das Land mit der höchsten Zahl von Vertriebenen und Flüchtlingen pro Einwohner und pro Quadratkilometer.
Der Rat hat der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik am 14. November 2016 das Mandat erteilt, im Namen der EU und ihrer Mitgliedstaaten ein umfassendes Abkommen mit der Republik Aserbaidschan auszuhandeln.
Das neue Abkommen soll das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen von 1996 ersetzen und den aktuellen gemeinsamen Zielen und Herausforderungen für die EU und Aserbaidschan besser Rechnung tragen. Es wird sich an den Grundsätzen orientieren, die 2015 im Rahmen der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik vereinbart wurden, und eine erneuerte Grundlage für den politischen Dialog und eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit bieten.
Die Außen- und die Verteidigungsminister hielten eine gemeinsame Sitzung über den Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung ab.
In ihrer Funktion als Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur stellte die Hohe Vertreterin den Mitgliedstaaten auf der Ratstagung den Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung vor.
Der Rat nahm Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung an. Diese Schlussfolgerungen enthalten sowohl Zielvorgaben als auch konkrete Maßnahmen. Diese Maßnahmen werden es der EU und ihren Mitgliedstaaten erleichtern, dem gegenwärtigen und künftigen Bedarf Europas im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung gerecht zu werden.
Der Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung ist Teil der Umsetzung der Globalen Strategie für die Außen-und Sicherheitspolitik der EU. Die Hohe Vertreterin stellte dem Europäischen Rat am 28. Juni die Globale Strategie der EU "Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: Ein stärkeres Europa" vor. Die Strategie soll die Orientierung für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU in den kommenden Jahren vorgeben. Der Rat nahm am 17. Oktober 2016 Schlussfolgerungen zur Globalen Strategie an.
Sicherheit und Verteidigung ist einer der vorrangigen Bereiche für die Arbeit an der Umsetzung der Globalen Strategie der EU, die auch den Aufbau der Resilienz und einen integrierten Ansatz zur Konfliktbewältigung, die Stärkung des Zusammenhangs zwischen Innen- und Außenpolitik, die Aktualisierung bestehender bzw. die Ausarbeitung neuer regionaler und thematischer Strategien und die Verstärkung der Bemühungen im Bereich der Öffentlichkeitsdiplomatie umfasst.
Die Arbeit im Bereich der Sicherheit und der Verteidigung wird in Synergie mit der Arbeit am Europäischen Aktionsplan der Kommission im Verteidigungsbereich sowie im Hinblick auf die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rates, des Präsidenten der Europäischen Kommission und des Generalsekretärs der NATO durchgeführt. Der Umsetzungsplan wird voraussichtlich zusammen mit den Schlussfolgerungen des Rates auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember vorgelegt.
Der Rat hat über die derzeitigen multilateralen und bilateralen Beziehungen zu den sechs Ländern der Östlichen Partnerschaft – Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine – beraten. Die Minister hatten einen Gedankenaustausch über die Umsetzung dieser Partnerschaft und mögliche im Jahr 2017 zu erzielende Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf das nächste Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft im November 2017 in Brüssel.
Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Östlichen Partnerschaft angenommen.
1. Unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Juli 2015 und die gemeinsame Erklärung, die von der Hohen Vertreterin und Außenminister Javad Zarif bei ihrem Treffen im April vereinbart wurde, erklärt die Europäische Union ihre Absicht, die Beziehungen zu Iran in voller Übereinstimmung mit dem gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (im Folgenden "JCPOA") weiter zu entwickeln.
2. Die Europäische Union bekräftigt ihr entschiedenes Eintreten für den JCPOA, der ein multilaterales Unterfangen der E3/EU+3 und Irans ist. Sie begrüßt, dass der JCPOA durch alle Beteiligten umgesetzt wird. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) seit dem "Tag der Umsetzung" vier Berichte veröffentlicht hat, in denen Irans Zusagen betreffend den Nuklearbereich überprüft werden. Sie hebt hervor, dass Iran weiterhin uneingeschränkt und unter Einhaltung des vereinbarten Zeitplans mit der IAEO zusammenarbeiten muss, und sie unterstützt die IAEO bei der Überwachung der Umsetzung des Abkommens durch Iran. Sie fordert Iran auf, das Zusatzprotokoll zum Sicherungsabkommen zu ratifizieren. Die Europäische Union bekräftigt erneut, dass die kontinuierliche vollständige und wirksame Umsetzung des JCPOA während der gesamten Geltungsdauer des Abkommens unerlässlich ist. Die Europäische Union bekräftigt ihre Unterstützung für die Hohe Vertreterin in ihrer Rolle als Koordinatorin der Gemeinsamen Kommission.
3. Die Europäischen Union setzt sich für die vollständige und wirksame Umsetzung des JCPOA ein – einschließlich der Aufhebung von wirtschaftlichen und finanziellen Nuklearsanktionen und der Zusammenarbeit mit den Akteuren im Privatsektor und in der Wirtschaft – insbesondere den Banken, um Wachstum im Handel und bei den Investitionen zu fördern. Insbesondere wurde umfassende Orientierungshilfe bezüglich der Aufhebung der Sanktionen geleistet, um sicherzustellen, dass der neue rechtliche Rahmen klar ist. Der Rat wird in dieser Frage weiterhin auf alle einschlägigen Beteiligten zugehen.
4. Die Europäische Union begrüßt die fortgesetzte Ausgabe von Ausfuhrlizenzen durch das US-amerikanische Amt zur Kontrolle ausländischer Vermögenswerte (US Office of Foreign Assets Control) für den Transfer von Passagierverkehrsflugzeugen und zugehörigen Teilen sowie Dienstleistungen an Iran und sieht ihr erwartungsvoll entgegen. Der Verkauf einer großen Zahl von Flugzeugen an iranische Fluglinien wird ein bedeutendes Signal für die erfolgreiche Durchführung des JCPOA sein. Die ausschließliche Endverwendung der Flugzeuge in der zivilen Luftfahrt wird die Mobilität der Menschen fördern und zu einem sichereren Umfeld in der kommerziellen Luftfahrt beitragen.
5. Wie der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) bereits im Juli 2015 erklärte, ist die Einhaltung der Verpflichtungen durch alle Parteien eine Grundvoraussetzung dafür, das Vertrauen weiter aufzubauen und kontinuierlich eine allmähliche stetige Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und Iran zu erreichen.
6. Der Rat bekräftigt seine Unterstützung für den Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Iran in Bereichen gemeinsamen Interesses wie beispielsweise dem politischen Dialog, Menschenrechten, der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, Handel und Investitionen, Landwirtschaft, Verkehr, Energie und Klimawandel, der zivilen nuklearen Zusammenarbeit, Umwelt, Zivilschutz, Wissenschaft, Forschung und Innovation, Bildung unter anderem durch Hochschulaustausch, Kultur, Drogenpolitik, Migration, regionalen und humanitären Fragen, wie in der von der Hohen Vertreterin und dem iranischen Außenminister bei ihrem Treffen im April vereinbarten Gemeinsamen Erklärung ausgeführt. Der Rat befürwortet eine koordinierte EU-Strategie des schrittweisen Engagements mit Iran, das umfassend zum Tragen kommt, Zusammenarbeit bei gemeinsamen Interessen vorsieht, bei Meinungsverschiedenheiten kritisch bleibt und in der Praxis konstruktiv ist. In diesem Zusammenhang unterstützt der Rat uneingeschränkt die rasche Eröffnung einer EU-Delegation in Iran als entscheidenden Schritt, um den breit angelegten Aufgabenkatalog für die Zusammenarbeit umzusetzen.
7. Der Rat begrüßt die Ausweitung der Wirtschaftsbeziehung der EU zu Iran infolge der Umsetzung des JCPOA und bekräftigt seine Unterstützung für die Aufnahme Irans in die WTO als Mittel zur Förderung marktbezogener Reformen und zur Erreichung einer Wiedereingliederung in die Weltwirtschaft und in das auf Regeln basierende Handelssystem. Damit Iran umfassenden Nutzen aus der Aufhebung der Sanktionen, einschließlich der Wiederaufnahme der Geschäfte von europäischen Banken und Unternehmen in vollem Umfang, ziehen kann, muss das Land die Hindernisse im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzpolitik, den Rahmenbedingungen für Unternehmen und der Rechtsstaatlichkeit ausräumen. Der Rat begrüßt, dass Iran einen Aktionsplan der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (FATF) angenommen hat, um strategische Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anzugehen, und sich auf hoher politischer Ebene zu diesem Aktionsplan verpflichtet hat; ferner begrüßt der Rat die Entscheidung Irans, um technische Unterstützung zu ersuchen und fordert eine unverzügliche und zügige Umsetzung. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind bereit, in diesen Bereichen mit Iran zusammenzuarbeiten, was auch die Bereitstellung technischer Unterstützung bei der Umsetzung des FATF-Aktionsplans einschließt, und die Nutzung von Exportkrediten zur Förderung von Handel, Projektfinanzierungen und Investitionen in Iran zu prüfen. Der Rat begrüßt die Aussicht, Iran in das Finanzierungsmandat für Drittstaaten der Europäischen Investitionsbank (EIB) einbeziehen zu können.
8. Der Rat nimmt Kenntnis von der Zusage des iranischen Präsidenten, die Menschenrechtslage im Land zu verbessern. Er bleibt dennoch besorgt über die Menschenrechtslage, insbesondere über die häufige Anwendung der Todesstrafe einschließlich gegen jugendliche Straftäter und Drogenstraftäter. Die EU ist gegen die Todesstrafe ohne jegliche Ausnahme. Der Rat hebt hervor, dass es unerlässlich ist, gleiche Rechte für Frauen und Angehörige von Minderheiten – einschließlich ethnischer und religiöser Minderheiten – zu gewährleisten, die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu achten, die Verträge, denen Iran beigetreten ist, umzusetzen sowie jenen Übereinkünften, deren Vertragsstaat Iran noch nicht ist, beizutreten. Er ruft Iran zudem dazu auf, mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten und ihm Zugang zu gewähren. Die EU hat vor, diese Themen in konstruktiver Weise, einschließlich im Rahmen eines Dialogs über Menschenrechte, anzugehen, wodurch weitere Bereiche der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ermittelt werden können.
9. Der Rat bringt seine Besorgnis angesichts der wachsenden Spannungen in der Region zum Ausdruck und unterstützt Ansätze, durch die ein konstruktiveres regionales Umfeld gefördert wird. Iran hat in der Region eine wichtige Rolle inne und es ist von allergrößter Bedeutung, dass er konkrete und konstruktive Schritte unternimmt, die dazu beitragen, die Lage in der Region wirklich zu verbessern. Die EU betont ihren ausgewogenen Ansatz für die Region und ruft alle Länder in der Region auf, sich für einen Abbau der Spannungen einzusetzen und Maßnahmen zu vermeiden, die Gewalt, Sektierertum und Polarisierung fördern. In diesem Zusammenhang bringt der Rat seine Sorge über die militärische Aufrüstung in der Region – einschließlich des iranischen Raketenprogramms – zum Ausdruck und fordert Iran auf, Aktivitäten zu unterlassen, die das Misstrauen vertiefen können, wie beispielsweise Tests ballistischer Raketen, die einen Verstoß gegen die Resolution 2231 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen darstellen, sowie die mit diesen Tests in Zusammenhang stehenden Erklärungen.
10. Die EU bekräftigt ihre Schlussfolgerungen zu Syrien vom 17. Oktober 2016 und ruft dringend dazu auf, die – vorsätzlichen und willkürlichen – massiven und unverhältnismäßigen Angriffe des syrischen Regimes und seiner Alliierten auf die Zivilbevölkerung, humanitäre Helfer und medizinisches Personal sowie zivile und humanitäre Einrichtungen zu beenden. Daher appelliert der Rat eindringlich an Iran, seinen Einfluss auf das syrische Regime zu nutzen, um die Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, humanitäre Helfer sowie zivile und humanitäre Infrastrukturen zu beenden, humanitären Helfern uneingeschränkt, unbehindert und landesweit Zugang zu ermöglichen und sich konstruktiv in einen politischen Verhandlungsprozess einzubringen. Der Rat ruft Iran zudem dazu auf, umfassend dazu beizutragen, den Weg für die Wiederaufnahme eines alle Seiten einbeziehenden und von Syrien gesteuerten politischen Prozesses unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zu bereiten. Der Rat begrüßt das diesbezügliche Hineinwirken der Hohen Vertreterin und ersucht sie, diese Arbeit mit wichtigen Akteuren in der Region zur Unterstützung der Bemühungen des Sondergesandten der Vereinten Nationen für Syrien Staffan de Mistura fortzusetzen.
Der Rat billigte die Gemeinsame Mitteilung mit dem Titel "Elemente eines EU-weiten Strategierahmens zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors (SSR)". Der Rat forderte alle EU-Akteure auf, den EU-SSR-Rahmen zügig umzusetzen.
Die SSR bietet Grundlagen, die zur Schaffung einer wirksamen demokratischen Kontrolle und Rechenschaftspflicht des Sicherheitssektors beitragen, und ist daher in allen Kontexten – auch dort wo Stabilität gegeben ist – und in allen Konfliktphasen von Bedeutung, um Governance und menschliche Sicherheit zu verbessern.
Die SSR ist nicht nur eine wesentliche Komponente der Konfliktprävention, indem sie potenzielle Krisenfaktoren angeht, sondern auch des Krisenmanagements und der Konfliktlösung, der Stabilisierung nach Konflikten, der Friedenskonsolidierung und des Staatsaufbaus durch die Wiedereinführung rechenschaftspflichtiger Sicherheitsorgane und die Wiederherstellung effizienter Sicherheitsdienstleistungen für die Bevölkerung, wodurch die Rahmenbedingungen für nachhaltige Entwicklung und Frieden geschaffen werden.
Der Rat hat am 14. November 2016 einstimmig Einigung über die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und Quoten für Tiefseebestände in den EU-Gewässern und internationalen Gewässern des Nordostatlantiks für 2017 und 2018 erzielt. Die davon betroffenen Fischbestände sind Tiefseehaie, Schwarzer Degenfisch, Rundnasen-Grenadier und Nordatlantik-Grenadier, Kaiserbarsch, Rote Fleckbrasse und Gabeldorsch.
Angesichts der Empfindlichkeit der Tiefseearten, und um ihre Überfischung zu vermeiden, hat der Rat beschlossen, die TAC für die allermeisten Bestände zu verringern.
"Mit der heutigen Entscheidung haben wir weitere Fortschritte hin zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Tiefseebestände erzielt. In den nächsten beiden Jahren müssen die Fangmengen für einige Arten verringert werden, damit sichergestellt ist, dass die Bestände sich erneuern können und längerfristig nachhaltig befischt werden können. Dies ist eine grundlegende Investition in die Gesundheit unserer Meere und in die Zukunft unserer Fischerinnen und Fischer".
Gabriela Matečná, Ministerin für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums der Slowakei und Präsidentin des RatesDieser Punkt wird nach der Überarbeitung des Rechtsakts durch die Rechts- und Sprachsachverständigen als A-Punkt in die Tagesordnung für eine der nächsten Ratstagungen aufgenommen. Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2017.
HintergrundMit der vorgeschlagenen Verordnung über die Fangmöglichkeiten für bestimmte Bestände von Tiefseearten (siehe nachstehenden Link zum Kommissionsvorschlag) werden die Fangbeschränkungen für die Fischereiflotten der EU in Bezug auf die kommerziell wichtigsten Tiefseearten in den Unionsgewässern und internationalen Gewässern des Nordostatlantiks festgelegt.
Bestände von Tiefseearten sind Bestände, die in Gewässern außerhalb der Hauptfanggründe der Festlandsockel gefangen werden. Sie machen etwa 1 % aller Fänge im Nordostatlantik aus.
Die Befischung von Tiefseearten wird von der EU seit 2003 durch zulässige Gesamtfangmengen (TAC) für die verschiedenen Arten und Gebiete und durch den höchstzulässigen Fischereiaufwand im Nordostatlantik geregelt. Die Fangmöglichkeiten für Tiefseearten werden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die reformierte Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) alle zwei Jahre auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten beschlossen.
Die wissenschaftlichen Gutachten werden vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) bereitgestellt, der sein jüngstes Gutachten über die biologische Lage der Bestände von Tiefseearten im Juni 2016 veröffentlicht hat.
Elemente des Vorschlags beruhen auch auf einer eingehenden Prüfung durch den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) vom Juli 2016.
Im Rahmen der reformierten GFP sollten die Fangmöglichkeiten auch im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip festgelegt werden und auf die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) abzielen.
Gemäß Artikel 43 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erlässt der Rat Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen der GFP.
Am 14. November 2014 hat der Rat eine geänderte Verordnung über Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, verabschiedet.
Damit wird die Verordnung 1236/2005 geändert, um den Entwicklungen seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2006 Rechnung zu tragen. Mit der neuen Verordnung werden die geltenden Regeln für Ausfuhrkontrollen geändert und neue Kontrollen für Vermittlungstätigkeiten und technische Hilfe eingeführt; zudem wird Werbung für bestimmte Güter verboten und die Definition des Begriffs "andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" angepasst. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Ausfuhren aus der EU zu Menschenrechtsverletzungen in Drittländern beitragen.
Das Verbot von Folter und Misshandlung ist in den Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen verankert. In der EU ist die Todesstrafe nach der Charta der Grundrechte untersagt. Dort heißt es: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden." Die EU tritt zudem für die weltweite Achtung der Grundrechte ein.
Die Verordnung 1236/2005 verbietet die Aus- und die Einfuhr von Ausrüstungsgegenständen/Gütern, die ausschließlich zu Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können. Diese Güter sind in Anhang II der Verordnung aufgelistet.
Für die Ausfuhr von Ausrüstungsgegenständen/Gütern, die für die genannten Zwecke, aber auch für legitime Zwecke verwendet werden können, sind nach der Verordnung spezielle Lizenzen erforderlich. Diese Güter werden einer Einzelfallprüfung unterzogen und sind in den Anhängen III und IIIa der Verordnung aufgeführt.
Die Verordnung wurde im Dezember 2011 geändert, um die Ausfuhr von Arzneimitteln, die bei Hinrichtungen durch eine tödliche Injektion verwendet werden könnten, zu kontrollieren.
Aktuelle ÄnderungenNach der neuen Verordnung darf für Ausfuhren in Länder, die den internationalen Übereinkommen gegen die Todesstrafe beigetreten sind, eine allgemeine Genehmigung erteilt werden. Das betreffende Land muss die Todesstrafe vollständig abgeschafft haben, und die Güter dürfen nicht in andere Länder wiederausgeführt werden.
Die neue Verordnung untersagt zudem die Vermittlung von Ausrüstungsgegenständen, die einem Ein- und Ausfuhrverbot unterliegen und in Anhang II aufgeführt sind, sodass auch die Weitergabe von Gütern, die sich nicht in der EU befinden, erfasst wird. Überdies verbietet sie die Erbringung von Vermittlungstätigkeiten durch Vermittler, denen bekannt ist, dass die in Anhang III oder IIIA aufgeführten Güter zu Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können.
Ferner verbietet sie die Bereitstellung von technischer Hilfe (im Zusammenhang mit in Anhang III oder IIIa aufgeführten Gütern) durch jedwede Person, der bekannt ist, dass die betreffenden Ausrüstungsgegenstände zu Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können.
Überdies wird die Definition des Begriffs "andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angepasst.
Außerdem ist ein Dringlichkeitsverfahren für die Fälle vorgesehen, in denen die Anhänge der Verordnung rasch geändert werden müssen, um der Markteinführung neuer Güter Rechnung zu tragen.
Nach der Einigung mit dem Europäischen Parlament sieht der vereinbarte Text Folgendes vor:
Am 14. November 2016 hat der Rat 17 Minister und Ministerinnen sowie den Gouverneur der Zentralbank Syriens auf die Liste der Personen gesetzt, die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime unterliegen, weil sie für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Zivilbevölkerung verantwortlich sind, vom Regime profitieren oder dieses unterstützen und/oder mit solchen Personen in Verbindung stehen.
Dies geschah im Nachgang zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Oktober 2016 und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20./21. Oktober 2016. Damit steigt die Gesamtzahl der Personen, die wegen gewaltsamen Vorgehens gegen die syrische Zivilbevölkerung mit einem Reiseverbot belegt und deren Vermögenswerte eingefroren wurden, auf 234.
Ferner wurden die Vermögenswerte von 69 Einrichtungen eingefroren. Im weiteren Sinne umfassen die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien u.a. ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der Vermögenswerte der syrischen Zentralbank in der EU, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden kann, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder Abhörung des Internets und von Telefongesprächen. Diese Maßnahmen wurden zuletzt am 27. Mai 2016 verlängert und bleiben bis zum 1. Juni 2017 in Kraft.
Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, eine dauerhafte Lösung für den Konflikt in Syrien zu finden, da es keine militärische Lösung für den Bürgerkrieg in Syrien gibt. Die EU ist entschlossen, Leben zu retten, und setzt ihre intensiven diplomatischen Bemühungen fort, damit Aleppo und andere Orte in Not mit Hilfsgütern versorgt und Verwundete in Sicherheit gebracht werden.
Die vom Rat angenommenen Rechtsakte einschließlich der Namen der Betroffenen werden im Amtsblatt vom 14. November 2016 veröffentlicht.
Der Rat hat am 11. November 2016 einen Durchführungsbeschluss mit einer Empfehlung zur Verlängerung zeitlich befristeter Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen angenommen.
"Unser letztendliches Ziel ist eine möglichst baldige Rückkehr zu Schengen. Auch wenn wir dies noch nicht erreicht haben, so bessert sich doch die Lage. Die Verlängerung wird daher auf nur drei Monate befristet sein und es wird im Vergleich mit dem vorangegangenen Zeitraum mehr intensive Berichterstattungspflichten geben."
Robert Kaliňák, slowakischer Innenminister und RatspräsidentAb dem Datum der Annahme des Beschlusses sollten Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen verhältnismäßige vorübergehende Grenzkontrollen für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten an den folgenden Binnengrenzen verlängern:
Vor der Verlängerung dieser Kontrollen sollten sich die betreffenden Mitgliedstaaten mit dem bzw. den entsprechenden Mitgliedstaat(en) austauschen, um sicherzustellen, dass die Kontrollen an den Binnengrenzen nur dort durchgeführt werden, wo dies für erforderlich und verhältnismäßig erachtet wird. Die betreffenden Mitgliedstaaten sollten auch sicherstellen, dass die Kontrollen an den Binnengrenzen nur als letztes Mittel durchgeführt werden, wenn sich mit alternativen Maßnahmen nicht dieselbe Wirkung erzielen lässt.
Sie sollten die anderen Mitgliedstaaten sowie das Europäische Parlament und die Kommission hiervon in Kenntnis setzen.
Die Grenzkontrollen sollten gezielt und in Bezug auf Umfang, Häufigkeit sowie räumliche und zeitliche Ausdehnung auf das Maß beschränkt sein, das unbedingt notwendig ist, um gegen die ernsthafte Bedrohung vorzugehen und den Schutz der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit im Zusammenhang mit Sekundärbewegungen von irregulären Migranten zu wahren.
Die Mitgliedstaaten, die diese Kontrollen durchführen, sollten wöchentlich überprüfen, ob sie noch notwendig sind, und sie an das Bedrohungsniveau anpassen und sie – wenn dies angemessen erscheint – schrittweise aufheben. Sie sollten der Kommission jeden Monat Bericht erstatten.
Am 11. November 2016 haben die EU, ihre Mitgliedstaaten, Ecuador, Kolumbien und Peru das Protokoll über den Beitritt Ecuadors zum Freihandelsübereinkommen der EU mit Kolumbien und Peru unterzeichnet. Die Unterzeichnung erfolgte im Anschluss an den Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung dieses Protokolls.
Gemeinsam wird angestrebt, dass alle verbleibenden Verfahrensschritte vor Jahresende abgeschlossen werden, sodass die vorläufige Anwendung am 1. Januar 2017 beginnen kann.
Mit dem Übereinkommen werden hohe Zölle beseitigt und technische Handelshemmnisse überwunden. Ferner werden die Märkte für Dienstleistungen liberalisiert, die geografischen Angaben der EU geschützt und die Märkte für öffentliche Auftragsvergabe geöffnet. Das Übereinkommen schließt Verpflichtungen zur Durchsetzung von Arbeits- und Umweltstandards sowie zügige und wirksame Streitbeilegungsverfahren ein.
"Die heutige Unterzeichnung ist ein sehr positives Zeichen und beweist, dass die EU in dem äußerst wichtigen Politikbereich des freien und fairen Handels ihre Ziele verwirklicht."
Peter Žiga, slowakischer Minister für Handel und Präsident des Rates2015 war die EU der zweitgrößte Handelspartner Ecuadors, während Ecuador in der Rangfolge der Handelspartner der EU auf Platz 60 steht, und zwar mit 13,2 bzw. 0,1 % des jeweiligen Außenhandelsvolumens. Das Volumen des Handels zwischen der EU und Ecuador erreichte 2015 den Betrag von 4 594 Millionen Euro.
Der Beitritt Ecuadors zu dem Übereinkommen wird den Vertragsparteien neue Marktzugangsmöglichkeiten für einige ihrer wichtigsten Ausfuhrgüter eröffnen. Hierzu gehören Automobile, alkoholische Getränke sowie Maschinen und Geräte auf Seiten der EU und Fischereierzeugnisse, Bananen, Schnittblumen und Kakao auf Seiten Ecuadors.
Ecuador wird dem Übereinkommen auf der Grundlage des Grundsatzes seiner regionalen Verankerung in der Andengemeinschaft beitreten. Das Übereinkommen wird Bolivien, dem anderen Mitglied der Andengemeinschaft, nach wie vor zur Unterzeichnung offenstehen.
Das Handelsübereinkommen mit Kolumbien und Peru wurde im Juni 2012 unterzeichnet. Es wird mit Peru seit 1. März 2013 und mit Kolumbien seit 1. August 2013 vorläufig angewandt. Ecuador hat 2009 seine Teilnahme an den Verhandlungen über das ursprüngliche Abkommen ausgesetzt. Die Verhandlungen über den Beitritt zum Übereinkommen wurden im Januar 2014 wieder aufgenommen und im Juli 2014 abgeschlossen. Die rechtliche Überprüfung des Übereinkommens endete im Februar 2015.
Der Vorsitz des Rates, die Europäische Zentralbank und die Europäische Kommission sind am 7. November 2016 mit den europäischen Sozialpartnern zusammengetroffen, um die Investitionsoffensive für Europa zu erörtern, wobei der Schwerpunkt auf dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und der dritten Säule der Offensive zum Abbau von Investitionshemmnissen lag.
In seinen einleitenden Ausführungen erklärte Peter Kažimír, slowakischer Finanzminister und Präsident des Rates, Folgendes: "Die europäische Wirtschaft ist weiterhin auf dem Weg einer moderaten, aber stetigen Erholung. Um das Wachstum zu stärken, neue Arbeitsplätze zu schaffen und die Nachhaltigkeit auf lange Sicht zu sichern, müssen wir sowohl die privaten als auch die öffentlichen Investitionen steigern. Die Investitionsoffensive für Europa bietet dazu die Möglichkeit. Im Hinblick auf die vollständige Nutzung des Potenzials des EFSI müssen wir die Additionalität von Projekten verbessern, den Schwerpunkt verstärkt auf Beteiligungskapital legen und für eine größere geografische Ausgewogenheit der Projekte sorgen. Unsere politische Antwort sollte hier nicht haltmachen. Die Beseitigung von Investitionshindernissen ist genauso wichtig wie jede andere Maßnahme auch, wenn wir das notwendige Privatkapital anziehen wollen."
Der Vizepräsident der Kommission Valdis Dombrovskis führte Folgendes aus: "Unter den herrschenden Bedingungen müssen wir alle politischen Instrumente, seien sie nun währungs-, fiskal- oder strukturpolitischer Natur, einsetzen, um die wirtschaftlichen Aussichten Europas zu verbessern. Ein kontinuierlicher Dialog und die fortdauernde Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern sind notwendig, um das richtige Gleichgewicht zu finden und eine größtmögliche Wirkung der Maßnahmen auf die Realwirtschaft zu erzielen und auf diese Weise das Wachstum anzukurbeln und neue, besonders hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen."
Im Namen der europäischen KMU äußerte sich der Generalsekretär der Europäischen Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME), Peter Faross wie folgt: "Unsere jüngsten Zahlen zu den KMU zeigen ein verhaltenes Wachstum und einen gewissen Anstieg der Beschäftigungszahlen. Die KMU sind jedoch bei den Investitionen noch zurückhaltend, was auf eine niedrige Rentabilität sowie Unsicherheit und Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Innovationen und Investitionen zurückzuführen ist. Daher kommt die Verlängerung der Europäischen Investitionsoffensive zum richtigen Zeitpunkt, und wir sind nicht überrascht angesichts der hohen Inanspruchnahme des für die KMU vorgesehenen Finanzierungsteils. Eine Verlängerung des EFSI ist von entscheidender Bedeutung für die Stärkung des derzeitigen Aufschwungs, weil dadurch langfristige Risikofinanzierungsinstrumente bereitgestellt werden, die die KMU in die Lage versetzen, innovative Lösungen zu erarbeiten und Investitionen zu tätigen“.
Im Namen der Vereinigung der Industrie- und Arbeitgeberverbände in Europa (BUSINESSEUROPE) erklärte deren Generaldirektor Markus J. Beyrer Folgendes: "Die europäischen Unternehmen gehen davon aus, dass der Wirtschaftsaufschwung in der EU sich trotz eines zunehmend schwierigen internationalen Umfelds fortsetzt. Die zunehmende Nachfrage der Verbraucher in der EU trägt zwar dazu bei, das Wachstum anzukurbeln, aber es muss mehr getan werden, um die Hindernisse für den Welthandel zu beseitigen und dem nachlassenden Wachstum des Welthandels entgegenzuwirken. Auch wenn mehr Investitionen getätigt werden, bleibt noch viel zu tun, um die Attraktivität der EU für Investoren zu erhöhen und die immer noch signifikante Investitionslücke im Vergleich zu Vorkrisenniveaus zu schließen. Bislang hat das Votum des Vereinigten Königreichs für einen Austritt aus der EU das Vertrauen der Unternehmen offensichtlich nicht beschädigt, doch stellt es angesichts der erheblichen Verflechtung der Volkswirtschaften der EU und des Vereinigten Königreichs nach wie vor ein langfristiges Risiko dar. Wir müssen an möglichst engen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich festhalten, was aber nicht zu Lasten der Integrität des Binnenmarkts gehen darf. Ein "Herauspicken der Rosinen" bei den vier Freiheiten des Binnenmarkts ist keine Option."
Im Namen des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) wies dessen stellvertretende Generalsekretärin Veronica Nilsson auf Folgendes hin: "In den letzten 40 Jahren hat man von den Arbeitnehmern erwartet, dass sie mehr für weniger tun. In 26 der 28 Mitgliedstaaten ist der Anteil der Löhne am BIP seit den 1980er Jahren ständig zurückgegangen. Die Arbeitnehmer mussten wettbewerbsfähiger und flexibler werden und waren weniger geschützt. Dies hat wegen der zu stark vom Finanzmarkt geprägten Volkswirtschaften zu einer Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise geführt. Die Gewinne haben sich von der Krise erholt, die Arbeitnehmer jedoch nicht. Seit 2009 gehören Ungarn, die Niederlande, Irland, das Vereinigte Königreich, Italien, Rumänien, Dänemark, Portugal, Finnland und Österreich zu den EU-Ländern, in denen weiterhin eine Kluft zwischen Einkommen und Produktivität auf Kosten der Arbeitnehmer besteht. Jetzt ist der Zeitpunkt für eine Lohnerhöhung für alle Arbeitnehmer in Europa gekommen.“
Im Namen des Europäischen Zentralverbands der öffentlichen Wirtschaft (CEEP) erklärte dessen Generalsekretärin Valeria Ronzitti Folgendes: "Die europäische Wirtschaft benötigt einen starken Impuls. Nach Jahren der Krise sehen wir nun endlich positive Zeichen für eine Stabilisierung unseres Wachstums sowie an der Beschäftigungsfront. Dies ist jedoch nicht genug, damit wir die Herausforderungen der gesellschaftlichen Veränderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung, der Digitalisierung, der Modernisierung der Arbeitsmärkte und der Bevölkerungsalterung bewältigen können. Für den CEEP ist es von entscheidender Bedeutung, dass eine solide Investitionspolitik gefördert wird, und zwar auf EU-Ebene über die Stärkung des EFSI und auf einzelstaatlicher Ebene mit neuen Unterstützungsmaßnahmen für öffentliche und private Investitionen zur Steigerung von Produktivität und Beschäftigung. Um unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen, müssen wir zudem den scheinbaren Widerspruch zwischen Haushaltskonsolidierung und Wiederbelebung der Wirtschaft auflösen. Dies erfordert eine ehrliche und ideologiefreie Überprüfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, um Raum für neue Investitionen in unsere öffentlichen Infrastrukturen zu schaffen."
Der geschäftsführende Direktor des EFSI, Wilhelm Molterer äußerte sich wie folgt: "Die Fortsetzung unserer Arbeit, die darauf gerichtet ist, Investitionen in die Realwirtschaft zu fördern, ist nach wie vor wesentlich, wenn wir die wirtschaftlichen Aussichten in der EU verbessern wollen. Mit der Investitionsoffensive für Europa - und dem EFSI im Besonderen - wird derzeit das angestrebte Ziel, Investitionen für Wachstum und Beschäftigung zu fördern, verwirklicht. Aller Voraussicht nach sollen im Rahmen des EFSI bereits nahezu 140 Mrd. EUR für neue Investitionen in allen Schlüsselbereichen der Wirtschaft mobilisiert werden. In einer unabhängigen Evaluierung hat die EIB bestätigt, dass der EFSI auf gutem Wege ist, sein ehrgeiziges Ziel zu erreichen, und hat betont, dass in der Tat alle drei Säulen der Investitionsoffensive für Europa von entscheidender Bedeutung sind. Damit der EFSI ein Erfolg wird, müssen insbesondere bei der dritten Säule der Offensive Fortschritte erzielt werden, die darauf abzielt, die verbleibenden Investitionshemmnisse auf Ebene der EU wie auch der Mitgliedstaaten abzubauen."
Die in diesem Artikel wiedergegebenen Wortbeiträge spiegeln die Standpunkte der betreffenden Personen bzw. Organisationen wider und bilden in ihrer Gesamtheit nicht den Standpunkt des Rates der Europäischen Union.
Am 8. November 2016 haben der Rat und das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, einen Kompromisstext zu erstellen, um eine Einigung über den EU-Haushaltsplan 2017 zu ermöglichen. In der ersten Sitzung des Vermittlungsausschusses zum EU-Haushaltsplan für das kommende Jahr erlangten der Rat und das Parlament auch ein besseres Verständnis für den Standpunkt der jeweils anderen Seite.
"Es ist jetzt klar, dass es gute Chancen auf eine Einigung über den EU-Haushaltsplan 2017 bis zum Ende der Vermittlungsfrist am 17. November gibt – wenn sich die Gespräche auf das konzentrieren, was die Vermittlung ausmacht, nämlich eine Einigung auf einen Haushaltsplan 2017 mit folgenden Zielen: Bewältigung der Migrationskrise, Verstärkung der Sicherheit sowie Förderung von Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen. Lassen Sie uns pragmatisch sein und diese Chance nutzen," sagte der slowakische Staatssekretär für Finanzen und Präsident des Rates, Ivan Lesay.
Vier wichtige HerausforderungenDer Vorsitz nutzte die Sitzung des Vermittlungsausschusses auch, um an den Standpunkt des Rates bei den Beratungen über den Haushalt für das aktuelle Jahr zu erinnern. Aus Sicht des Rates ist es wichtig, dass der EU-Haushaltsplan 2017
Die Kommission hat in ihrem Haushaltsplanentwurf für 2017 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 157,66 Mrd. € und Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt 134,90 Mrd. € vorgeschlagen.
Im Standpunkt des Rates vom 12. September 2016 sind 156,38 Mrd. € an Verpflichtungen und 133,79 Mrd. € an Zahlungen vorgesehen.
Das Parlament beantragt eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen auf insgesamt 162,42 Mrd. € und der Mittel für Zahlungen auf insgesamt 138,03 Mrd. €. Damit würden die Mittel für Zahlungen die MFR-Obergrenzen um mindestens 3,26 Mrd. € überschreiten.
Was den Personalbestand anbelangt, so werden nach der Methode, die von der Kommission unterschiedslos auf alle Institutionen angewandt wird, die Planstellen zwischen 2013 und 2017 beim Rat und bei der Kommission um 5,0 % abgebaut; im Gegensatz dazu hat sich das Parlament mit seinem Standpunkt vom 26. Oktober weiter von der Verwirklichung des vereinbarten Ziels entfernt, indem es die Kürzung seines Personalbestands auf 2,3 % begrenzt.
Die nächsten SchritteDie nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses wird am 16. November stattfinden. Am gleichen Tag wird auch der Rat "Wirtschaft und Finanzen" (Haushalt) tagen, um dem Vorsitz Leitlinien für die Gespräche mit dem Parlament an die Hand zu geben. Wird bis zum Ende der Vermittlungsfrist am 17. November keine Einigung erzielt, so muss die Kommission einen neuen Haushaltsplanentwurf für 2017 vorlegen. Wird bis Anfang 2017 kein Haushalt angenommen, so kann nur ein Zwölftel der im Haushaltsplan 2016 vorgesehenen Mittel oder der von der Kommission vorgeschlagenen Beträge für 2017, je nachdem, welcher Wert kleiner ist, jeden Monat verwendet werden.
Die Wirtschafts- und Finanzminister der EFTA und der EU hielten ihre jährliche Tagung ab, um über wirtschaftliche, finanzpolitische und politische Fragen von gemeinsamem Interesse zu sprechen. Angesichts der moderaten wirtschaftlichen Erholung in Europa stand die geeignete Strategie zur Stärkung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung im Mittelpunkt der Gespräche, wobei der Schwerpunkt auf der Ankurbelung der verhaltenen Investitionen auf dem gesamten Kontinent lag.
"Wir haben mit unseren Partnern aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz einen sehr nützlichen Meinungsaustausch über die derzeitige wirtschaftliche Lage und das Investitionsumfeld in Europa geführt. Im Rahmen unserer Bemühungen um eine Ankurbelung von Wirtschaftswachstum und Investitionstätigkeit in Europa – sowohl von privater als auch von öffentlicher Seite – ist eine reibungslose Zusammenarbeit für beide Seiten von größter Bedeutung."
Peter Kažimír, slowakischer Finanzminister und Präsident des RatesZwar wurde festgestellt, dass die Investitionen der EFTA-Länder fast wieder das Niveau der Zeit vor der Krise erreicht haben, doch erkannten alle Parteien an, welche Bedeutung Strategien zur Steigerung des Investitionsniveaus in Europa haben. In diesem Bereich wurden Strukturreformen zur Steigerung von Produktivität und Beseitigung von Investitionshemmnissen, eine solide Haushaltsordnung, durch die Ersparnisse in Investitionsprojekte fließen, und die Vollendung des Binnenmarkts von den Ministern besonders herausgestellt. Der Investitionsplan der EU für Europa wurde als wichtige Triebfeder für solche politischen Maßnahmen angesehen.
Die Minister erkannten zudem an, in welch hohem Maße die Volkswirtschaften der EU- und der EFTA-Länder voneinander abhängen. Ein wirtschaftlicher Abschwung in einer der Ländergruppen kann zu einem direkten Dominoeffekt in anderen Teilen Europas führen. Die EU und die EFTA betrachten einander deshalb nicht als "Drittländer", sondern als Nachbarn mit den gleichen wichtigen wirtschaftlichen Herausforderungen und Prioritäten. Der Brexit verleiht dieser Agenda noch mehr Dynamik.
Am 8. November 2016 billigte der Rat zwei Vorschläge der Kommission, mit denen der EU-Haushaltsplan 2016 mit den derzeitigen Prioritäten der EU und dem tatsächlichen Bedarf in Einklang gebracht werden sollen.
Die Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne sehen insbesondere zusätzliche Ressourcen für die Bewältigung der Migrationskrise und die Verbesserung der Sicherheit vor. Sie führen jedoch zu einer deutlichen Verringerung der Höhe der Mittel für Zahlungen im diesjährigen Haushaltsplan. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einige Programme für den Zeitraum 2014-2020, insbesondere für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, noch nicht in vollem Umfang angelaufen sind und daher 2016 weniger Mittel für Zahlungen als erwartet in Anspruch nehmen.
Geringerer Zahlungsbedarf – mehr Mittel für MigrationDer Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 für 2016 reduziert die Höhe der Mittel für Zahlungen im diesjährigen Haushaltsplan um 7,3 Mrd. € auf 136,6 Mrd. €. Dies spiegelt die jüngsten Bedarfsschätzungen wider, insbesondere im Bereich des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts.
Gleichzeitig sieht der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 für 2016 eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Migrationskrise vor. Dies umfasst unter anderem Folgendes:
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 gewährleistet eine schnellere Mobilisierung von 73,9 Mio. € an Mitteln für Verpflichtungen für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, der darauf abzielt, die derzeitige Investitionslücke in der EU zu schließen.
Der Rat billigte ferner den Vorschlag der Kommission, die Einnahmenverluste in diesem Jahr, die aus der Abwertung des Britischen Pfunds entstehen, mit Einnahmen aus Geldbußen zu kompensieren. Für den Fall, dass die Wechselkursverluste die Einnahmen aus Geldbußen übersteigen, wird die Kommission geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, z. B. die Inanspruchnahme des Haushaltsüberschusses 2016. Wechselkursverluste und ‑gewinne sind gewöhnliche Merkmale der bestehenden Haushaltsregelungen.
Neue Vorschriften für EU-EigenmittelMit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 für 2016 werden die Auswirkungen der rückwirkenden Anwendung des neuen Eigenmittelbeschlusses ab dem 1. Januar 2014 in den EU-Haushaltsplan für 2016 einbezogen. Dies ergibt sich aus dem Abschluss des Ratifizierungsverfahrens durch alle Mitgliedstaaten und dem Inkrafttreten des Beschlusses am 1. Oktober 2016. Mit dem vorliegenden Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans ändern sich die Anteile der einzelnen Mitgliedstaaten an der Finanzierung des EU-Haushaltsplans.
Die nächsten SchritteNun müssen die beiden Berichtigungshaushaltsplanentwürfe noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden.
Der Rat hat am 8. November 2016 Einigung über einen Vorschlag erzielt, wonach Steuerbehörden Zugang zu Informationen gewährt wird, die von für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden gehalten werden.
Die Richtlinie wird die Mitgliedstaaten verpflichten, den Zugang zu Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von Unternehmen zu ermöglichen. Sie wird ab dem 1. Januar 2018 gelten.
Der Vorschlag ist eine von mehreren Maßnahmen, die die Kommission im Juli 2016 als Reaktion auf die Enthüllungen der "Panama Papers" vom April 2016 vorgelegt hat.
Die EU hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung der Steuertransparenz und der Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten erzielt. Durch jüngste Änderungen an den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche wird zudem den Verknüpfungen zwischen Geldwäsche und Steuerhinterziehung sowie den Herausforderungen bei der Prävention Rechnung getragen.
Durch an die Medien durchgesickerte Informationen wie die "Panama Papers", die die Geheimhaltung in großem Maßstab von Offshore-Geldern zutage brachten, wurden Bereiche hervorgehoben, in denen noch weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Der Transparenzrahmen muss sowohl auf EU-Ebene als auch auf internationaler Ebene weiter verstärkt werden.
Automatischer InformationsaustauschDie Steuerbehörden benötigen insbesondere einen umfassenderen Zugang zu Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von zwischengeschalteten Stellen und andere einschlägige Angaben zu den Kundensorgfaltspflichten. Die Richtlinie wird es ihnen ermöglichen, im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Vorschriften über den automatischen Austausch von Steuerinformationen Zugang zu diesen Angaben zu erhalten.
Handelt es sich beim Inhaber eines Finanzkontos um eine zwischengeschaltete Struktur, so sind die Finanzinstitute durch die Richtlinie 2014/107/EU verpflichtet, diese Stelle zu überprüfen und den wirtschaftlichen Eigentümer zu melden. Für die Anwendung dieser Bestimmung sind Informationen erforderlich, die von den für die Verhinderung der Geldwäsche zuständigen Behörden gemäß der Richtlinie 2015/849/EU gehalten werden.
Der Zugang zu diesen Informationen wird gewährleisten, dass die Steuerbehörden besser in der Lage sind, ihren Überwachungspflichten nachzukommen. Dies wird zur Prävention von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug beitragen.
Weiteres VorgehenAuf einer Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" wurde Einigung über den Vorschlag erzielt, ohne dass eine Aussprache stattfand. Der Rat wird die Richtlinie annehmen, nachdem das Europäische Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat.
Die Richtlinie erfordert ein einstimmiges Votum im Rat nach Anhörung des Parlaments. (Rechtsgrundlage: Artikel 113 und 115 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.)
Die EU hat sechs Mitglieder der Staatsduma der Russischen Föderation, die in der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim und in der Stadt Sewastopol gewählt wurden, in die Liste der Personen aufgenommen, die restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, unterliegen.
Die Russische Föderation hatte am 18. September 2016 Wahlen für die Staatsduma unter anderem auf der rechtswidrig annektierten Krim und in Sewastopol abgehalten. Die EU hat die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht anerkannt und erkennt daher auch die Durchführung von Wahlen auf der Halbinsel Krim nicht an.
Im Einklang mit ihrer Politik der Nichtanerkennung ist die EU der Ansicht, dass die Personen, die bei der Wahl auf der Krim zu Abgeordneten der Staatsduma gewählt wurden, Sanktionen unterworfen werden sollten. Daher nahm der Rat die folgenden sechs Personen in die Liste der Personen auf, die Sanktionen unterliegen: Ruslan Ismailovich Balbek, Konstantin Mikhailovich Bakharev, Dmitry Anatolievich Belik, Andrei Dmitrievich Kozenko, Svetlana Borisovna Savchenko und Pavel Valentinovich Shperov.
Diese Sanktionen bestehen aus einem Einfrieren der Vermögenswerte und einem Reiseverbot und betreffen nun insgesamt 152 Personen und 37 Organisationen. Die Maßnahmen wurden im März 2014 eingeführt und zuletzt im September 2016 bis zum 15. März 2017 verlängert.
Die betreffenden Rechtsakte einschließlich der Namen der Personen und der Begründung für ihre Aufnahme in die Liste finden sich im Amtsblatt der EU vom 9. November 2016.
Die EU hat als Reaktion auf die Krise in der Ukraine mehrere Maßnahmen erlassen, unter anderem
Montag, 7. November 2016
14.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Euro-Gruppe, Jeroen Dijsselbloem
Dienstag, 8. November 2016
15.00 Uhr Treffen mit dem Vorsitzenden des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina, Bakir Izetbegović (Fototermin)
16.30 Uhr Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter
Donnerstag, 10. November 2016
10.30 Uhr Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter
13.45 Uhr Treffen mit dem finnischen Präsidenten, Sauli Niinistö (Fototermin)
Am 28. Oktober 2016 hat der Rat im schriftlichen Verfahren ein Paket von Beschlüssen zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA) verabschiedet, darunter
Die Vertreter der Mitgliedstaaten haben zudem ein Gemeinsames Auslegungsinstrument angenommen. Dieses Instrument, das gemeinsam mit Kanada ausgearbeitet wurde, enthält verbindliche Auslegungen der im CETA verwendeten Begriffe für spezifische Sachverhalte.
"Ich freue mich, dass die EU nunmehr bereit ist, das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada zu unterzeichnen. Dieses Abkommen ist ein Meilenstein in der Geschichte der EU-Handelspolitik und spiegelt unser Bekenntnis zu dieser Politik wider", erklärte der slowakische Ministerpräsident und amtierende EU-Ratspräsident Robert Fico. "Das CETA ist ein modernes, fortschrittliches Abkommen, das neue Chancen eröffnet, gleichzeitig aber wichtige Interessen schützt. Überdies kann es wegweisend für künftige Handelsabkommen sein."
Mit dem CETA werden über 99 % der Zölle, die derzeit im Handel zwischen der EU und Kanada erhoben werden, abgeschafft. Zudem setzt das Abkommen hohe Verbraucher-, Umwelt- und Arbeitsschutzstandards.
Es enthält Bestimmungen über den Marktzugang für Waren, Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Aufträge sowie über Rechte des geistigen Eigentums, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, nachhaltige Entwicklung, Zusammenarbeit in Regulierungsfragen, gegenseitige Anerkennung, Handelserleichterungen, Zusammenarbeit bei Rohstoffen, Streitbeilegung und technische Handelshemmnisse.
Die Verhandlungen mit Kanada wurden auf der Grundlage eines Mandats geführt, das der Rat 2009 erteilt hatte. Nach einem Beschluss des Rates vom September 2011 wurde der Investitionsschutz in die CETA-Verhandlungen einbezogen.
Am 5. Juli 2016 hat die Kommission vorgeschlagen, das Abkommen als "gemischtes" Abkommen zu unterzeichnen und zu schließen. Das bedeutet, dass es auf Seiten der EU sowohl von der Union als auch von den Mitgliedstaaten unterzeichnet und anschließend von allen einschlägigen nationalen und regionalen Parlamenten ratifiziert werden muss.
Das Abkommen wird, sobald das Europäische Parlament dem Abschluss zugestimmt hat, vorläufig angewandt, bis es von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist. Die vorläufige Anwendung erstreckt sich im Wesentlichen auf die Bestimmungen, für die ausschließlich die EU zuständig ist.
Abkommen über eine strategische PartnerschaftDer Rat hat überdies einen Beschluss über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens über eine strategische Partnerschaft zwischen der EU und Kanada verabschiedet. Dieses Abkommen sieht eine Vertiefung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Kanada vor und wird zu einem Ausbau der Beziehungen in Bereichen wie Menschenrechte, Weltfrieden und internationale Sicherheit, wirtschaftliche und nachhaltige Entwicklung sowie Recht, Freiheit und Sicherheit führen.