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Europäischer Rat (Nachrichten)

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Updated: 2 weeks 2 days ago

Visa: Rat vereinbart seine Verhandlungsposition zur Liberalisierung der Visumregelung für Georgien

Wed, 05/10/2016 - 16:20

Am 5. Oktober 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates eine Verhandlungsposition zur Visaliberalisierung für Georgien vereinbart. Er bestätigte den Vorschlag der Kommission, der vorsieht, dass EU-Bürger visumfrei in das Hoheitsgebiet Georgiens und Bürger dieses Landes visumfrei in die EU reisen können, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt.

Der Rat vertritt die Ansicht, dass das Inkrafttreten der Visaliberalisierung für Georgien gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des neuen "Aussetzungsmechanismus" erfolgen sollte.

Auf der Grundlage dieses Mandats wird der slowakische Vorsitz Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.

"Der Rat hat heute sein starkes Engagement für den visafreien Reiseverkehr für Bürger aus Georgien gezeigt und dabei die Reformen Georgiens berücksichtigt. Der Vorsitz ist der Auffassung, dass der Weg der glaubwürdigen Reformen der richtige ist und ermutigt werden sollte. Wir rechnen mit der Unterstützung des Europäischen Parlaments für den Abschluss dieses Verfahrens, so dass die georgischen Bürger den visafreien Reiseverkehr so rasch wie möglich nutzen können", sagte Peter Javorčík, Ständiger Vertreter der Slowakei bei der EU und Vorsitzender des Ausschusses der Ständigen Vertreter.


Hintergrundinformationen

Der Vorschlag für die Visaliberalisierung für Georgien wurde von der Kommission am 9. März 2016 veröffentlicht. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Land alle Voraussetzungen für die Befreiung von der Visumpflicht erfüllt hatte.

Sobald die neue Visaregelung mit dem Parlament vereinbart und förmlich angenommen ist, wird das Land von Anhang I der Verordnung 539/2001 (Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise in den Schengener Raum ein Visum benötigen) in Anhang II derselben Verordnung (visumfreie Länder) aufgenommen; somit ist visumfreies Reisen für EU-Bürger in das Hoheitsgebiet Georgiens und für Staatsangehörige Georgiens in die EU möglich, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Migrationslage in der Europäischen Union und unter Berücksichtigung der Kommissionsvorschläge für die Liberalisierung der Visabestimmungen in Bezug auf Georgien, die Ukraine, das Kosovo und die Türkei und der Erörterungen mit den Mitgliedstaaten fasste die Kommission am 4. Mai 2016 den Beschluss, einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung 539/2001 vorzulegen, um den derzeitigen Aussetzungsmechanismus zu überarbeiten.

Das Hauptziel der überarbeiteten Verordnung ist die Stärkung des Aussetzungsmechanismus. Dies wird dadurch erreicht, dass es für die Mitgliedstaaten leichter wird, Umstände zu signalisieren, die zu einer Aussetzung führen können, dass die Kommission auf eigene Initiative den Mechanismus auslösen kann und dass die Kommission beauftragt wird, einen Jahresbericht an das Europäische Parlament und den Rat darüber zu übermitteln, inwieweit visumfreie Drittstaaten weiterhin die nötigen Kriterien erfüllen.

Die möglichen Gründe für die Aussetzung wurden erweitert und die Anwendung des Mechanismus wird auch durch die Verkürzung der Bezugszeiträume und Fristen vereinfacht, damit ein schnelleres Verfahren möglich wird.

Die Beratungen zwischen dem Parlament und dem Rat über den Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung laufen derzeit noch.

Gemäß den den EU-Verträgen beigefügten Protokollen werden Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung dieser Maßnahmen verpflichtet sein. Die Visaregelung dieser beiden Mitgliedstaaten unterliegt weiterhin deren innerstaatlichen Rechtsvorschriften.

Categories: Europäische Union

EU-Kasachstan: Erste Tagung des Kooperationsrates seit Unterzeichnung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit

Wed, 05/10/2016 - 14:40

Der Kooperationsrat zwischen der Europäischen Union (EU) und Kasachstan hat am Dienstag, den 4. Oktober 2016 in Brüssel seine 15. Tagung abgehalten. Den Vorsitz führte der slowakische Minister für auswärtige und europäische AngelegenheitenMiroslav Lajčák. Leiter der kasachischen Delegation war der Außenminister der Republik Kasachstan, Erlan A. Idrissov. Der stellvertretende Generalsekretär des Europäischen Auswärtigen Dienstes, Jean-Christophe Belliard, nahm ebenfalls an der Tagung teil.

Der Kooperationsrat begrüßte, dass die Umsetzung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit begonnen hat und das Abkommen seit dem 1. Mai 2015 in einigen Bereichen (u.a. politischer Dialog, Handel und Wirtschaft, Rechtsstaatlichkeit und Justiz) vorläufig angewandt wird. Er bestätigte, dass beide Seiten Interesse an einer Konsolidierung ihrer Beziehungen und Zusammenarbeit haben, und insbesondere an einer Stabilisierung und Entwicklung der Region.

Der Kooperationsrat erörterte ferner Themen, denen beide Seiten große Bedeutung beimessen, wie politische Reformen und Justiz- und Wirtschaftsreformen, Rechtsstaatlichkeit, Handels- und Wirtschaftsbeziehungen sowie internationale Fragen. Er sprach zudem über verantwortungsvolle Staatsführung, den Schutz der Menschenrechte und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. Er betonte überdies, dass zwischen legitimen Sicherheitsmaßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus einerseits und den Rechten und Freiheiten des Einzelnen andererseits ein ausgewogenes Verhältnis herrschen müsse.

Der Kooperationsrat unterstrich erneut die Bedeutung eines regionalen Dialogs im Rahmen der EU-Strategie für Zentralasien . Außerdem wurden im Zusammenhang mit der Brüsseler Afghanistan-Konferenz regionale Sicherheitsaspekte, wie Grenzmanagement, Terrorismusbekämpfung und Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, erörtert.

Die EU begrüßte die aktive Teilnahme Kasachstans an dem Ministertreffen EU-Zentralasien und an der Brüsseler Afghanistan-Konferenz.

Categories: Europäische Union

Libyen: EU verlängert Sanktionen um sechs Monate

Mon, 03/10/2016 - 10:41

Der Rat hat am 30. September 2016 die Sanktionen gegen Libyen in Bezug auf drei Personen angesichts der sehr ernsten Lage um sechs Monate verlängert.


Am 1. April 2016 hatte der Rat drei weitere Namen auf die Liste der Personen gesetzt, für die die gegen Libyen verhängten restriktiven Maßnahmen der EU gelten. Agila Saleh, Präsident des libyschen Abgeordnetenrates im Repräsentantenhaus, Khalifa Ghweil, Ministerpräsident und Verteidigungsminister des international nicht anerkannten Allgemeinen Nationalkongresses, und Nuri Abu Sahmain, Präsident des international nicht anerkannten Allgemeinen Nationalkongresses, wird vorgeworfen, die Umsetzung des libyschen politischen Abkommens vom 17. Dezember 2015 und die Bildung einer Regierung der nationalen Einheit in Libyen zu behindern.

Der Rat ist nach wie vor besorgt über die Lage in Libyen, insbesondere über Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität des Landes gefährden, und die den erfolgreichen politischen Übergang in Libyen behindern oder untergraben.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 03/10/2016 - 09:41

Mittwoch 5. Oktober 2016
Brüsseler Afghanistan-Konferenz

09.00 Uhr Begrüßungsansprache
10.30 Uhr Familienfoto

Donnerstag 6. Oktober 2016
10.30 Uhr Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter
14.00 Uhr Treffen mit dem Premierminister Andorras Antoni Martí (Fototermin)

Categories: Europäische Union

Die EU und Afghanistan veranstalten am 4. und 5. Oktober 2016 gemeinsam die Brüsseler Afghanistan-Konferenz

Tue, 27/09/2016 - 17:40

Am 4. und 5. Oktober 2016 veranstalten die Europäische Union und die Regierung Afghanistans gemeinsam die Brüsseler Afghanistan-Konferenz, an der mehr als 70 Länder sowie 20 internationale Organisationen und Agenturen teilnehmen werden.

Ziel der Konferenz ist es, ein realistisches Reformprogramm zu verabschieden, das die afghanischen Regierung bei der Umsetzung ihrer Vorhaben unterstützt, und die weitere internationale politische und finanzielle Unterstützung zugunsten der politischen und wirtschaftlichen Stabilität, des Aufbaus des Staatswesens und der Entwicklung Afghanistans in den kommenden vier Jahren sicherzustellen.

Die Konferenz findet unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Europäischen Rates Donald Tusk und des afghanischen Präsidenten Ashraf Ghani statt, die die Veranstaltung eröffnen werden.


Eine Stabilisierung des Landes wird nur möglich sein, wenn die finanzielle Unterstützung für die kommenden vier Jahre gesichert und die Wirksamkeit der Hilfe durch einen neuen nationalen Entwicklungsrahmen erhöht wird. Entwicklung und Sicherheit bleiben weiterhin eng miteinander verknüpfte Herausforderungen, die einer echten politischen Unterstützung bedürfen. Hierzu müssen die internationale Gemeinschaft und insbesondere die Nachbarstaaten Afghanistans beitragen und auf dem sich herausbildenden regionalen Konsens aufbauen, der auf Frieden und grenzübergreifende wirtschaftliche Zusammenarbeit ausgerichtet ist.

"Was die Afghanen brauchen, ist Frieden und Stabilität. Es liegt in unser aller Interesse, auch in dem der Europäischen Union, sie dabei zu unterstützen", erklärte die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini. "Afghanistan hat gezeigt, dass es auch angesichts beträchtlicher Herausforderungen entschlossen ist, seinen Weg in Richtung Demokratie und Entwicklung fortzusetzen. Die internationale Gemeinschaft, allen voran die Europäische Union, muss auch weiterhin die Bemühungen der Menschen in Afghanistan um Wohlstand und Frieden unterstützen, nicht nur finanziell, sondern auch politisch. Unsere Konferenz bietet genau dazu die Gelegenheit."

Die Hohe Vertreterin wird gemeinsam mit dem Europäischen Kommissar für Entwicklungszusammenarbeit Neven Mimica den Ko-Vorsitz im Namen der EU führen.

Den Ko-Vorsitz für Afghanistan übernehmen Außenminister Salahuddin Rabbani und Finanzminister Eklil Hakimi. Auch der Regierungsvorsitzende Dr. Abdullah Abdullah wird anwesend sein. Minister Eklil Hakimi erklärte: „Die Regierung Afghanistans freut sich darauf, unseren internationalen Partnern unsere Pläne vorzustellen, mithilfe derer wir die Eigenständigkeit für unser Volk erreichen möchten. Wir legen auch gerne die Erfolge dar, die wir seit 2014 erzielt haben. Die Brüsseler Konferenz ist eine Gelegenheit für Afghanistan und seine Partner, das Engagement für unsere gemeinsame Vision von Frieden, Stabilität und Wohlstand für Afghanistan zu bekräftigen."

Am 4. Oktober werden am Rande der Konferenz zwei Veranstaltungen auf hoher Ebene zu den Themen Teilhabe von Frauen und regionale Integration stattfinden.

Categories: Europäische Union

Kolumbien: EU setzt Sanktionen gegen die FARC aus

Mon, 26/09/2016 - 16:20

Der Rat hat am 27. September 2016 die Anwendung der restriktiven Maßnahmen der EU gegen die "Fuerzas armadas revolucionarias de Colombia" (Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens), bekannt als "FARC", ausgesetzt. Diese Entscheidung erfolgt im Anschluss an die offizielle Unterzeichnung des in Kolumbien vereinbarten Friedensabkommens zwischen der kolumbianischen Regierung und den FARC am 26. September 2016.


Die Organisation wird seit Juni 2002 auf der sogenannten "EU-Terroristenliste" geführt; diese enthält eine Aufstellung von an terroristischen Handlungen beteiligten Personen, Vereinigungen und Körperschaften, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt worden sind. Mit diesen im Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP niedergelegten Maßnahmen wird gegen Personen, Vereinigungen und Körperschaften, bei denen von einer Beteiligung an terroristischen Handlungen ausgegangen wird, ein Einfrieren von Vermögenswerten verhängt. Ferner wird Personen und Einrichtungen aus der EU untersagt, ihnen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Die kolumbianische Regierung und die FARC haben sich am 25. August 2016 auf eine Friedensregelung geeinigt, um den schon mehr als 50 Jahre andauernden bewaffneten Konflikt zu beenden. Die feierliche Unterzeichnung findet am 26. September 2016 in Cartagena (Kolumbien) statt.

Der Beschluss über die Aussetzung der Sanktionen gegen die FARC wurde vom Rat im schriftlichen Verfahren angenommen. Die Rechtsakte werden im Amtsblatt vom 27. September 2016 veröffentlicht.

Categories: Europäische Union

Ausführungen von Präsident Donald Tusk vor dem Gipfeltreffen zur Migration über die Balkanroute

Mon, 26/09/2016 - 13:20

Seit dem Beginn der Migrationskrise gibt es für mich keinen Zweifel, dass der Schlüssel für eine Lösung darin liegt, die wirksame Kontrolle über die Außengrenzen der EU wiederherzustellen. Es liegt auf der Hand, dass dies nur möglich ist, wenn wir eng mit unseren Partnern auf dem Balkan und in der Türkei zusammenarbeiten.

Heute sollten wir darüber beraten, wie wir unseren Maßnahmen mehr Wirksamkeit verleihen können. Wir müssen – sowohl politisch als auch praktisch – bestätigen, dass die Westbalkanroute für die irreguläre Migration endgültig geschlossen ist. Deshalb begrüße ich die Initiative von Bundeskanzler Kern, dieses Treffen zu veranstalten.

Categories: Europäische Union

Aktualisierter Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 26/09/2016 - 11:23

Samstag, 24. September 2016
Wien

11.30 Uhr Teilnahme am Gipfeltreffen zur Migration über die Balkanroute

Dienstag, 27. September 2016
10.30 Uhr Überreichung von Beglaubigungsschreiben durch Botschafter
13.00 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker

Mittwoch, 28. September 2016
Kiew
(Ortszeit)
19.00 Uhr Treffen mit Präsident Petro Poroschenko

Donnerstag, 29. September 2016
Kiew

(Ortszeit)
09.00 Uhr Treffen mit Ministerpräsident Wolodymyr Hroisman
15.00 Uhr Teilnahme an der Gedenkzeremonie zum 75. Jahrestag von Babyn Jar

Freitag, 30. September 2016
Israel

Trauerfeier für den ehemaligen Präsidenten Israels, Shimon Peres

Categories: Europäische Union

Erklärung der Hohen Vertreterin Federica Mogherini im Namen der Europäischen Union zu Südsudan

Thu, 22/09/2016 - 11:41

Die Auswirkungen der Ereignisse vom Juli in Südsudan sind weiterhin deutlich spürbar. Während der Kämpfe im Juli haben Hunderte von Menschen ihr Leben verloren und wurden grausame sexuelle Gewalttaten verübt. Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden. Die EU fordert, dass Untersuchungen aller Verbrechen, die während der jüngsten Kämpfe begangen wurden, eingeleitet werden, um die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen. In diesem Zusammenhang fordert die EU erneut, umgehend den Hybrid-Gerichtshof für Südsudan einzurichten.

Die EU begrüßt die Resolution 2304 (2016) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, mit der das Mandat der Mission der Vereinten Nationen in Südsudan (UNMISS) bis zum 15. Dezember 2016 verlängert und die Entsendung einer regionalen Schutztruppe, die für ein sicheres Umfeld sorgen soll, als Teil von UNMISS genehmigt wurde. Eine rasche Entsendung dieser Truppe ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung von Frieden und Stabilität in Südsudan.

Die EU begrüßt den Geist der konstruktiven Zusammenarbeit, der aus dem gemeinsamen Kommuniqué spricht, das die Übergangsregierung der nationalen Einheit in Südsudan nach dem Besuch des VN-Sicherheitsrates in Dschuba vom 2. bis 4. September herausgegeben hat. Die in dem gemeinsamen Kommuniqué eingegangenen Verpflichtungen, vor allem zur Zusammenarbeit mit der UNMISS und der regionalen Schutztruppe, müssen durch die Übergangsregierung vollständig umgesetzt werden.

Die EU würdigt das fortgesetzte Engagement der Afrikanischen Union und der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung (IGAD) in dieser Sache sowie die verantwortungsvolle Haltung der benachbarten Länder während der jüngsten Ereignisse. Sie ruft erneut alle südsudanesischen Konfliktparteien auf, das Abkommen über die Beilegung des Konflikts nach Treu und Glauben umzusetzen. Die EU ist weiterhin bereit, Sanktionen gegen alle Personen zu verhängen, die den Friedensprozesses in Südsudan untergraben, und unterstützt – unter Hinweis darauf, dass sie lange ein Waffenembargo gegen Südsudan aufrechterhalten hat – die Bereitschaft des VN-Sicherheitsrates, weitere Maßnahmen, etwa ein Waffenembargo, in Erwägung zu ziehen, falls die UNMISS weiter blockiert werden sollte.

Die EU weist darauf hin, dass humanitäre Hilfe unabhängig und neutral ist und ausschließlich auf Grundlage des enormen Hilfsbedarfs der am meisten gefährdeten Menschen in Südsudan erfolgt. Sie fordert die Übergangsregierung der nationalen Einheit dringend auf, ihre Verpflichtungen im Rahmen des humanitären Völkerrechts einzuhalten und rasche und ungehinderte Hilfe für alle vom Konflikt betroffenen Südsudanesen, ungeachtet ihrer ethnischen, Stammes- oder politischen Zugehörigkeit, zu ermöglichen sowie die uneingeschränkte Achtung aller Organisationen, die humanitäre Hilfe leisten, und von deren Personal zu gewährleisten.

Categories: Europäische Union

Schlussfolgerungen des Rates zum Antrag Bosnien und Herzegowinas auf Beitritt zur EU

Wed, 21/09/2016 - 10:20

Der Rat hat folgende Schlussfolgerungen angenommen:

"1. Am 15. Februar 2016 hat der Vorsitzende des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina Dragan ČOVIĆ den Antrag auf Beitritt seines Landes zur Europäischen Union eingereicht. Der Rat hat beschlossen, das Verfahren nach Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union einzuleiten. Dementsprechend wird die Kommission ersucht, ihre Stellungnahme zu unterbreiten.

2. Unter Hinweis auf den erneuerten Konsens über die Erweiterung, den der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 14./15. Dezember 2006 zum Ausdruck gebracht hat, bekräftigt der Rat, dass die Zukunft der westlichen Balkanstaaten in der Europäischen Union liegt. Er erinnert daran, dass das Vorankommen der einzelnen Länder auf dem Weg in die Europäische Union von ihren jeweiligen Bemühungen abhängt, die Kopenhagener Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen.

3. Unter erneuter Bekräftigung früherer Schlussfolgerungen des Rates, insbesondere der Schlussfolgerungen vom 15. Dezember 2015, und seiner uneingeschränkten Unterstützung der EU-Perspektive Bosnien und Herzegowinas als eines vereinigten und souveränen Gesamtstaats begrüßt der Rat die signifikanten Fortschritte bei der Umsetzung der Reformagenda, über die die Regierung Bosnien und Herzegowinas auf allen Ebenen Einigung erzielt hat. Der Rat appelliert an Bosnien und Herzegowina, seine Bemühungen fortzusetzen, um in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, internationalen Finanzinstitutionen und internationalen Partnern sowie der Zivilgesellschaft zum Wohle der Bürger des Landes eine wirksame Umsetzung der Reformagenda zu gewährleisten, und sich dabei an den zeitlichen Rahmen des von der Regierung des Landes festgelegten Aktionsplans zu halten. Dies sollte auch weiterhin soziale und wirtschaftliche Reformen ebenso wie Reformen auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit und der öffentlichen Verwaltung beinhalten. Der Rat ersucht die Kommission, ihm weiterhin über die Umsetzung der Reformagenda, einschließlich des Koordinierungsmechanismus, Bericht zu erstatten. Der Rat fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung ihrer Stellungnahme zum Beitrittsantrag Bosnien und Herzegowinas besonderes Augenmerk auf die Umsetzung des Sejdic/Finci-Urteils zu legen.

4. Der Rat begrüßt die Paraphierung des Protokolls über die Anpassung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwecks Berücksichtigung des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union. Die vollständige Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens, einschließlich seiner Anpassung, ist ein wichtiger Bestandteil der Bemühungen des Landes um eine Integration in die EU.

5. Der Rat begrüßt ferner die Vereinbarung, einen Koordinierungsmechanismus für EU-Fragen einzurichten. Er appelliert an alle Regierungsebenen in Bosnien und Herzegowina, dessen wirksame Umsetzung zu gewährleisten, die einen wichtigen Schritt bei der Verbesserung der Funktionsfähigkeit und Effizienz darstellt."

Categories: Europäische Union

Terrorismusbekämpfung: EU verstärkt ihr rechtliches Instrumentarium für Maßnahmen gegen ISIL/Da’esh und Al-Qaida

Tue, 20/09/2016 - 18:00

Der Rat nahm am 20. September einen Rechtsrahmen an, der es der EU zum ersten Mal ermöglicht, autonom Sanktionen gegen ISIL/Da'esh und Al-Qaida und Personen und Einrichtungen zu verhängen, die mit ihnen verbunden sind oder sie unterstützen. Bisher konnten Sanktionen nur gegen in der Liste der Vereinten Nationen aufgeführte Personen und Einrichtungen oder von individuell handelnden Mitgliedstaaten verhängt werden.


Die EU kann nunmehr gegen einzelne Personen ein Reiseverbot verhängen und die Vermögenswerte von Einzelpersonen und Einrichtungen einfrieren, die als mit ISIL (Da’esh)/Al-Qaida in Verbindung stehend identifiziert wurden. Das bedeutet, dass alle ihre Vermögenswerte in der EU eingefroren werden und dass es Personen und Einrichtungen in der EU verboten ist, den gelisteten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die Maßnahmen zielen unter anderem auf Personen und Einrichtungen ab, die an der Planung oder Begehung von Terroranschlägen beteiligt waren, oder ISIL (Da’esh)/ Al Qaida mit finanziellen Mitteln, Öl oder Waffen versorgt haben oder von ihnen eine terroristische Schulung erhalten haben. Weitere Tätigkeiten, die zur Aufnahme von Personen und Einrichtungen in die Liste führen, sind Rekrutierung, Anstiftung oder öffentliche Aufstachelung zu Handlungen und Tätigkeiten zur Unterstützung dieser Organisationen oder Beteiligung an schweren Verstößen gegen die Menschenrechte außerhalb der EU, einschließlich Entführung, Vergewaltigung, sexueller Gewalt, Zwangsehe und Versklavung.

Darüber hinaus wird die EU restriktive Maßnahmen gegen Einzelpersonen verhängen können, die aus der EU ausreisen oder ausreisen wollen bzw. in die EU einreisen oder einreisen wollen, um ISIL (Da’esh)/ Al-Qaida zu unterstützen oder von ihnen ausgebildet zu werden. Diese Maßnahmen zielen insbesondere auf die sogenannten "ausländischen Kämpfer" ab. Die EU kann somit jede Person, die den Kriterien entspricht, in die Liste aufnehmen, einschließlich EU-Bürger, die diese Organisationen außerhalb der EU unterstützt haben und danach zurückkehren. Mit dem Reiseverbot werden gelistete Personen daran gehindert, in einen EU-Mitgliedstaat einzureisen. Falls es sich um einen gelisteten EU-Bürger handelt, so hindert das Reiseverbot die in der Liste aufgeführte Person daran, in einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, zu reisen.

Die Aufnahme von Personen und Einrichtungen in die Liste erfolgt nach Einigung über die entsprechenden Vorschläge der Mitgliedstaaten durch einen Ratsbeschluss und eine Ratsverordnung, die einstimmig angenommen werden..

Categories: Europäische Union

Menschenrechte und Demokratie: EU-Jahresbericht 2015 angenommen

Tue, 20/09/2016 - 15:21

Der Rat hat den Teil mit länder- und regionenspezifischen Themen des EU-Jahresberichts 2015 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt angenommen, der den am 20. Juni 2016 veröffentlichten thematischen Teil des Berichts ergänzt.


Im Jahr 2015 hat die EU weiterhin die Menschenrechte sowie inklusive und demokratische Gesellschaften verteidigt und gefördert. In dem Jahresbericht 2015 werden die Bemühungen der EU dargelegt, über die Hohe Vertreterin Federica Mogherini, den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte Stavros Lambrinidis und das weltweite Netz der EU-Delegationen die Universalität der Menschenrechte überall auf der Welt zu fördern. Der Abschnitt des Berichts mit länder- und regionenspezifischen Themen enthält einen kurzen Überblick über die Lage der Menschenrechte; ferner wird darin beschrieben, wie die EU die einzelnen Länder vor Ort politisch unterstützt.

Categories: Europäische Union

Steuerabkommen mit Andorra von EU gebilligt

Tue, 20/09/2016 - 12:40

Am 20. September 2016 hat der Rat den Abschluss eines Abkommens mit Andorra gebilligt, mit dem die Einhaltung der Steuervorschriften durch private Sparer verbessert wird.

Das Abkommen wird zu einem energischen Vorgehen gegen Steuerhinterziehung beitragen, indem die EU-Mitgliedstaaten und Andorra zum automatischen Informationsaustausch verpflichtet werden.

Dadurch erhalten die Steuerbehörden beider Seiten einen verbesserten grenzüberschreitenden Zugang zu Informationen über die Finanzkonten der jeweils ansässigen Personen.

Mit dem Abkommen wird ein Abkommen von 2004 aktualisiert, durch das Andorra verpflichtet wurde, Regelungen anzuwenden, die den in einer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind. Damit wird der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten erweitert, um Steuerpflichtige davon abzuhalten, Kapital in Form von Einkünften oder Vermögenswerten, für die keine Steuern gezahlt wurden, vor dem Fiskus zu verbergen.

Das neue Abkommen ist am 12. Februar 2016 unterzeichnet worden. Es ist (am 20. September) auf einer Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) geschlossen worden, ohne dass eine Aussprache stattfand.

Categories: Europäische Union

Rat unterstützt nationale Ausschüsse für Produktivität

Tue, 20/09/2016 - 12:00

Der Rat hat am 20. September 2016 eine Empfehlung verabschiedet, mit der die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets aufgerufen werden, nationale Ausschüsse für Produktivität einzurichten.

Aufgabe dieser Ausschüsse ist die Analyse von Entwicklungen und Politiken, die die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen können. Sie werden unabhängige Analysen erstellen und den politischen Dialog auf nationaler Ebene stärken.

Dies wird Reformen, mit denen ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Konvergenz erreicht werden soll, erleichtern.


Das Potenzialwachstum hat sich im Euro-Währungsgebiet und in der EU insgesamt seit der Jahrhundertwende deutlich verlangsamt. Diese Entwicklung ist insbesondere auf einen Rückgang der totalen Faktorproduktivität zurückzuführen. Seit 2008 hat sich das Wirtschaftswachstum infolge des Rückgangs der Investitionen weiter abgeschwächt.

Ein Wiederanstieg des Wirtschaftswachstums wird von einer Steigerung der Produktivität abhängen. Dies erfordert ausgewogene politische Strategien zur Unterstützung von Innovationen und zur Verbesserung der Kompetenzen, der Flexibilität an den Arbeits- und Produktmärkten und der Ressourcenverwendung.

Die Ausschüsse für Produktivität werden mit ihrer Forschung und ihren Analysen Entwicklungen fördern, die das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion der EU begünstigen dürften.

Bericht der fünf Präsidenten

Die Empfehlung ist Teil des Maßnahmenpakets der Kommission vom Oktober 2015, das auf der Grundlage des sogenannten Berichts der fünf Präsidenten über die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion der EU verabschiedet wurde.

Es wurde am 28. Juni 2016 vom Europäischen Rat gebilligt.

Der Bericht der fünf Präsidenten wurde vom Präsidenten der Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Präsidenten des Europäischen Rates, der Euro-Gruppe, der Europäischen Zentralbank und des Europäischen Parlaments ausgearbeitet. Er wurde dem Europäischen Rat im Juni 2015 vorgelegt.

Aufgaben

Mit der Empfehlung werden alle Mitgliedstaaten aufgerufen, einen nationalen Ausschuss einzurichten, der folgende Aufgaben wahrnimmt:

  • Diagnose und Analyse der Entwicklungen im Bereich der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit;
  • unabhängige Analyse der politischen Herausforderungen in diesem Bereich.

Die Empfehlung ist an die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gerichtet; gleichzeitig werden aber die übrigen Mitgliedstaaten ermutigt, ähnliche Einrichtungen zu schaffen. Die Ausschüsse für Produktivität werden aufgefordert, Meinungen und bewährte Verfahren auszutauschen sowie gegebenenfalls gemeinsame Analysen zu erstellen.

Kommunikation und Information

In der Empfehlung ist vorgesehen, dass die Ausschüsse eigenständig gegenüber Behörden sind, was die Kommunikation mit der Öffentlichkeit, die Verfahren für die Ernennung der Mitglieder der Ausschüsse und den Zugang zu Informationen betrifft. Ihre Analysen sollten grundsätzlich veröffentlicht werden.

Das unabhängige Fachwissen der Ausschüsse, das unter anderem in die Jahresberichte einfließt, wird von den Mitgliedstaaten und der Kommission im Zusammenhang mit der jährlichen Überwachung der Politik im Rahmen des Europäischen Semesters genutzt werden.

Die Empfehlung wurde ohne Aussprache auf einer Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" angenommen.

Categories: Europäische Union

Julian King zum neuen Kommissionmitglied mit Zuständigkeit für die Sicherheitsunion ernannt

Mon, 19/09/2016 - 16:41

Der Rat hat im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission, Jean-Claude Juncker, am 19. September 2016 Julian King zum neuen Mitglied der Kommission mit Zuständigkeit für die Sicherheitsunion ernannt. Die Ernennung gilt für die verbleibende Amtszeit der Kommission, die am 31. Oktober 2019 endet.

Julian King ist britischer Staatsangehöriger und seit Januar 2016 Botschafter des Vereinigten Königreichs in Frankreich. Er ersetzt Jonathan Hill, der am 25. Juni 2016 zurückgetreten ist.

Categories: Europäische Union

Burundi: EU verlängert Sanktionen bis 31. Oktober 2017

Mon, 19/09/2016 - 15:40

Der Rat hat am 29. September 2016 die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Burundi bis zum 31. Oktober 2017 verlängert. Diese Maßnahmen bestehen aus einem Reiseverbot und einem Einfrieren der Vermögenswerte betreffend vier Personen, die durch ihre Tätigkeiten die Demokratie in Burundi untergraben oder die Suche nach einer politischen Lösung für die Krise in Burundi behindern. Zu diesen Tätigkeiten gehören Gewalttaten, Repression oder Aufstachelung zur Gewalt sowie Handlungen, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

Die EU hat alle beteiligten Parteien wiederholt und kontinuierlich aufgefordert, jegliche Gewaltanwendung zu unterlassen und diese zu verurteilen. Dies ist unerlässlich für die Schaffung und Erhaltung der Voraussetzungen für Fortschritte bei der Suche nach einer politischen Lösung für die Krise.

Nach Ansicht des Rates ist die Verlängerung der Sanktionen gerechtfertigt, da sich in der Situation bezüglich der vier Personen, die den restriktiven Maßnahmen unterliegen, keinerlei Fortschritte eingestellt haben.

Die Namen der betroffenen Personen und die Gründe für ihre Aufnahme in die Liste sind im Anhang zu dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss vom 1. Oktober 2015 enthalten.

Categories: Europäische Union

Ausführungen von Präsident Donald Tusk nach dem Gipfel in Bratislava

Mon, 19/09/2016 - 15:20

Zunächst möchte ich Premierminister Fico dafür danken, dass er uns nach Bratislava eingeladen hat. Mein Dank gilt auch der slowakischen Bevölkerung für ihre Gastfreundschaft und Geduld. Ich weiß, dass es nicht immer leicht ist, besonders mit all den Sicherheitsmaßnahmen, aber Sie haben Ihre Sache hervorragend gemacht.

Bratislava ist der erste Gipfel, auf dem wir über die gemeinsame Zukunft der EU mit 27 Staaten – ohne das Vereinigte Königreich – beraten haben. Es war ein trauriger Tag für Europa, als die britische Bevölkerung für den Austritt gestimmt hat; daher war eine ehrliche Analyse gefordert. Heute hatten wir eine offene Aussprache über die Ursachen der derzeitigen politischen Situation in Europa. Die Tatsache, dass Millionen Europäer verunsichert sind, ist nicht von der Hand zu weisen. Die Menschen sind besorgt über das, was sie als Kontrollverlust erleben, und äußern ihre Ängste im Zusammenhang mit Migration, Terrorismus und nicht zuletzt auch ihrer wirtschaftlichen und sozialen Zukunft.

Unsere Bestandaufnahme ist nüchtern, aber nicht defätistisch. Wir alle sind uns einig, dass die Europäische Union nicht perfekt ist, aber wir sind uns auch einig, dass sie das beste Instrument ist, über das wir verfügen. Deshalb sind wir entschlossen, die Fehler der Vergangenheit auszuräumen und als EU der 27 mit gemeinsamen Lösungen nach vorne zu blicken. Wir werden nicht einfach so weitermachen wie bisher. Um die EU voranzubringen, haben wir hier in Bratislava einen Fahrplan besprochen, in dem die Ziele festgelegt sind, auf die wir mit Blick auf die Tagung in Rom im März nächsten Jahres – auf der wir diesen Prozess abschließen möchten – hinarbeiten werden.

Ich will Ihnen einige der Ziele nennen, über die wir heute gesprochen haben. So geht es darum,

– auszuschließen, dass es jemals wieder zu unkontrollierten Flüchtlingsströmen wie im letzten Jahr kommt, und die vollständige Kontrolle über unsere Außengrenzen sicherzustellen, damit wir zu Schengen zurückkehren. Wir sind entschlossen, unsere Zusammenarbeit mit der Türkei und den Ländern des westlichen Balkans fortzusetzen, aber auch, Migrationspakte mit afrikanischen Ländern zu schließen;

– alles Notwendige zu unternehmen, um die Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung der inneren Sicherheit und der Bekämpfung des Terrorismus zu unterstützen. Hohe Priorität hat dabei auch der verstärkte Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsdiensten der Mitgliedstaaten;

– die EU-Zusammenarbeit im Bereich der externen Sicherheit und der Verteidigung zu stärken. Im Dezember wird der Europäische Rat beschließen, wie die in den Verträgen vorgesehenen Möglichkeiten am besten genutzt werden können;

– eine vielversprechende wirtschaftliche Zukunft für alle zu schaffen, indem der Binnenmarkt gestärkt und mehr investiert wird;

– und schließlich unsere Lebensweise zu erhalten und jungen Europäern bessere Chancen zu geben. Um diese Ziele zu erreichen, wird es einige sehr konkrete Maßnahmen geben. Ich will nicht allzu sehr ins Detail gehen; die Maßnahmen stehen alle im Fahrplan. Ich möchte hier nur erwähnen, dass einige Staats- und Regierungschefs beschlossen haben, sofort zusätzliche Mitarbeiter und Ausrüstungen für den Schutz der bulgarischen Grenze zur Türkei zur Verfügung zu stellen. Ich danke ihnen für diese Zusammenarbeit.

Wir sollten in den nächsten Monaten mehr praktische und konkrete Entscheidungen treffen. Dazu möchte ich Präsident Juncker meine Anerkennung für die hervorragenden Initiativen aussprechen, die er in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union vorgestellt hat. Etliche davon kamen heute zur Sprache, und ich hoffe, dass alle Institutionen zusammenarbeiten werden, um sie umzusetzen.

Lassen Sie mich damit schließen, dass der Bratislava-Fahrplan die Richtschnur für unser Vorgehen sein wird, wenn wir zu den ordentlichen Tagungen des Europäischen Rates im Oktober und Dezember und zu den informellen Tagungen in Valletta und später in Rom zusammenkommen. Ich hoffe, dass der Gipfel von Bratislava zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Europäische Union führen wird. Dies wird nur geschehen, wenn die Menschen erkennen, dass wir unsere Zusagen einhalten, indem die Mitgliedstaaten und die Organe loyal zusammenarbeiten. Heute kann ich sagen, dass es Anlass zur Hoffnung gibt. Vielen Dank.

Categories: Europäische Union

Wochenplan von Präsident Donald Tusk

Mon, 19/09/2016 - 10:42

VN-Generalversammlung, New York

Sonntag, 18. September 2016
(Ortszeit)
17.00 Uhr Treffen mit VN-Generalsekretär Ban Ki-moon

Montag, 19. September 2016
(Ortszeit)
8.30 Uhr Eröffnungsfeier der Plenartagung auf hoher Ebene zur Bewältigung großer Flüchtlings- und Migrantenströme
9.30 Uhr Treffen mit dem ägyptischen Präsidenten Abdel Fattah el-Sisi
10.00 Uhr Treffen mit dem neuseeländischen Premierminister John Key
+/- 13.50 Uhr Rede auf der Plenartagung auf hoher Ebene
14.30 Uhr Treffen mit dem kosovarischen Ministerpräsidenten Isa Mustafa
15.00 Uhr Treffen mit der norwegischen Ministerpräsidentin Erna Solberg
15.30 Uhr Treffen mit dem Präsidenten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien Gjorge Ivanov

Dienstag, 20. September 2016
(Ortszeit)
9.00 Uhr Eröffnung der 71. VN-Generalversammlung
12.00 Uhr Treffen mit dem Vorsitzenden des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina Bakir Izetbegović
12.30 Uhr Treffen mit dem australischen Premierminister Malcolm Turnbull
13.15 Uhr Mittagessen auf Einladung des VN-Generalsekretärs Ban Ki-moon
15.30 Uhr Gipfel der Staats- und Regierungschefs zur globalen Flüchtlingskrise
(Uhrzeit noch zu bestätigen) Ansprache auf dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs zur globalen Flüchtlingskrise
19.00 Uhr Empfang bei der Delegation der EU bei den VN

Mittwoch, 21. September 2016
(Ortszeit)
+/- 12.15 Uhr Rede anlässlich der Debatte der 71. VN-Generalversammlung
15.30 Uhr Treffen mit dem irakischen Ministerpräsidenten Haider al-Abadi
16.00 Uhr Treffen mit der Premierministerin von Bangladesch Sheikh Hasina
17.00 Uhr Treffen mit dem Ministerpräsidenten der Republik Moldau Pavel Filip
17.30 Uhr Treffen mit dem georgischen Premierminister Giorgi Kvirikashvili

Categories: Europäische Union

Erklärung von Bratislava und Bratislava-Fahrplan

Fri, 16/09/2016 - 21:42

Heute sind wir in Bratislava in einer für unser europäisches Projekt kritischen Zeit zusammen­gekommen. Auf unserer Gipfeltagung in Bratislava mit 27 Mitgliedstaaten ging es darum, gemein­sam die derzeitige Lage der Europäischen Union zu analysieren und unsere gemeinsame Zukunft zu erörtern. Wir haben uns alle auf die folgenden allgemeinen Grundsätze geeinigt:

Categories: Europäische Union

Schreiben von Präsident Donald Tusk vor dem Gipfeltreffen in Bratislava

Wed, 14/09/2016 - 17:00

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem ich mich mit den meisten von Ihnen bereits beraten habe, möchte ich Ihnen heute im Rahmen der Vorbereitungen für den Gipfel in Bratislava noch einige persönliche Überlegungen zukommen lassen. Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass wir eine ehrliche Bewertung der derzeitigen Situation vornehmen, um die bestmögliche Grundlage für die Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft zu schaffen.

I
Unser Treffen in Bratislava findet zu einem besonders geschichtsträchtigen Zeitpunkt statt. 27 europäische Staats- und Regierungschefs werden die Zukunft unserer Union erörtern, nachdem sich zum ersten Mal in der Geschichte ein Land dafür entschieden hat, die EU zu verlassen. Wir alle spüren in diesen turbulenten Zeiten, die von Krisen und Konflikten geprägt sind, dass wir mehr als je zuvor den Sinn unserer Gemeinschaft, die in ein paar Monaten ihren 60. Geburtstag feiert, wieder ins Bewusstsein rücken müssen.

Der Brexit stellt uns nicht nur vor die Herausforderung, mit dem Vereinigten Königreich neue Beziehungen auszuhandeln. In dieser Hinsicht sollte unsere Position klar und eindeutig bleiben ("keine Verhandlungen ohne Austrittsantrag"). Die im Vertrag für den Fall eines EU-Austritts vorgesehenen Bestimmungen schützen die Interessen der Union. Bei den kommenden Verhandlungen sollte unser Ziel einerseits sein, bestmögliche Beziehungen zum Vereinigten Königreich herzustellen; andererseits sollten wir uns aber an den Vertrag halten und besonnen, kohärent und geschlossen sowie entschieden auftreten, wenn es darum geht, auf einem ausgewogenen Verhältnis von Rechten und Pflichten zu bestehen. Wenn wir das tun, dann wird es keine Zweifel daran geben, dass die Mitgliedschaft in der Union eine gute Sache ist.

II
Während wir darauf warten, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs die Verhandlungen einleitet, sollten wir uns mit Zustand und Aussichten der EU nach dem Brexit befassen. Es wäre ein fataler Irrtum, anzunehmen, dass das negative Ergebnis des Referendums im Vereinigten Königreich ein speziell britisches Problem darstellt, dass die ablehnende Haltung der Briten gegenüber der EU ein Symptom politischer Verirrung oder einfach ein zynisches Spiel ist, in dem Populisten die Frustration der Bevölkerung ausnutzen. Es stimmt, dass die Leave-Kampagne mit falschen Argumenten und inakzeptablen Verallgemeinerungen geworben hat. Es stimmt aber auch, dass das Brexit-Votum ein verzweifelter Versuch ist, Fragen zu beantworten, die sich Millionen von Menschen in Europa täglich stellen: Fragen zum eigentlichen Wesen von Politik. Fragen dazu, wie die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und ihres Landes gewährleistet werden kann, Fragen, die den Schutz ihrer Interessen, ihres kulturellen Erbes und ihrer Lebensweise betreffen. Mit diesen Fragen hätten wir uns selbst dann befassen müssen, wenn das Vereinigte Königreich sich für einen Verbleib in der EU entschieden hätte.

Die Menschen in Europa möchten wissen, ob die politischen Eliten in der Lage sind, die Kontrolle über die Ereignisse und Prozesse wiederzuerlangen, die sie als überwältigend, verwirrend und manchmal furchteinflößend empfinden. Heute sind nicht nur im Vereinigten Königreich viele Menschen der Meinung, dass eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union ein Hemmnis für Stabilität und Sicherheit ist.

Die Menschen erwarten berechtigterweise von ihren führenden Politikern, dass diese den Raum, in dem sie leben, schützen und ihre Sicherheit gewährleisten. Wenn sich ihre Befürchtung, dass wir diese Verantwortung nicht erfüllen, weiter erhärtet, werden sie beginnen, nach Alternativen zu suchen. Und sie werden sie finden. Wie uns die Geschichte lehrt, kann dies dazu führen, dass die Menschen sich in Scharen von der Freiheit und den anderen Grundwerten, auf die die Europäische Union sich gründet, abwenden. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass das Gleichgewicht zwischen dem Bedürfnis nach Freiheit und dem Sicherheitsbedürfnis wie auch zwischen dem Bedürfnis nach Offenheit und dem Schutzbedürfnis wiederhergestellt wird. In diesem Zusammenhang steht eine wirksame Kontrolle unserer Außengrenzen an erster Stelle – sie hat gleichzeitig eine praktische und eine symbolische Dimension.

III
Die Flüchtlingskrise war der Wendepunkt. Das Chaos an unseren Grenzen im letzten Jahr mit täglich neuen Bildern von Hunderttausenden Menschen, die sich ohne jegliche Kontrolle über unseren Kontinent bewegen, hat bei vielen Europäern zu einem Gefühl der Bedrohung geführt. Zu lange mussten sie auf Maßnahmen zur Bewältigung der Situation – wie etwa die Schließung der Westbalkanroute und das EU-Türkei-Abkommen – warten. Stattdessen mussten sie sich allzu oft politisch korrekte Erklärungen anhören, wonach Europa nicht zu einer Festung werden dürfe, sondern offen bleiben müsse. Das Ausbleiben raschen Handelns und das Fehlen einer einheitlichen europäischen Strategie haben das schon seit der Finanzkrise angeschlagene Vertrauen der Bürger in ihre Regierungen, die Institutionen und in die breitere Führungsschicht weiter geschwächt. Es ist absolut unumgänglich geworden, dieses Vertrauen wieder aufzubauen; dies hat der Brexit ganz klar gezeigt.

Wir dürfen nicht mehr allzu viel Zeit verlieren. Bratislava muss einen Wendepunkt in Bezug auf den Schutz der Außengrenzen der Union darstellen. Wir müssen unseren Bürgern zeigen, dass wir willens und in der Lage sind, sie vor einer Wiederholung des Chaos von 2015 zu schützen. Dies erfordert die uneingeschränkte Zusammenarbeit aller Regierungen und europäischen Institutionen.

IV
Genauso wichtig ist es, den Terrorismus wirksam zu bekämpfen. Obwohl wir uns darüber grundsätzlich einig sind, bestehen noch allzu viele praktische und gesetzgeberische Hindernisse. Den Europäern muss wieder das Gefühl der Sicherheit zurückgegeben werden. Die Frage ist, von wem und mit welchen Mitteln. Die wichtigsten Instrumente auf diesem Gebiet sind nach wie vor auf nationaler Ebene angesiedelt, aber wir können und müssen mehr gemeinsam unternehmen. Wir sollten in Bezug auf Informationsaustausch und Einsätze zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen unseren Polizeikräften und anderen Diensten gelangen. Ferner können wir noch mehr tun, um die Zusammenarbeit der Internetanbieter bei der Entfernung von zu Hass aufstachelnden und den Terrorismus unterstützenden Inhalten zu erleichtern. An den Außengrenzen müssen wir dafür sorgen, dass bei jedem Einzelnen ein Abgleich mit unseren Datenbanken erfolgt, damit potenzielle Terroristen nicht ungehindert in die EU einreisen können. Auch müssen wir in jedem unserer Länder mehr zur Bekämpfung der Radikalisierung unternehmen. Wenn wir nicht wirklich entschlossen sind, die terroristischen Bedrohungen zu bekämpfen, wird es uns nicht gelingen, radikale und zusehends aggressive Verhaltensweisen und Einstellungen in den Griff zu bekommen. Diese haben zwar bisher in der Politik und in der öffentlichen Debatte einen nur begrenzten Raum in Europa eingenommen, sie dringen jedoch immer unverfrorener in die Mitte unserer Gesellschaft ein.

Das Versprechen, unerbittlich gegen den Terrorismus vorzugehen, ist zu einem der wichtigsten Slogans der Rechtsextremen geworden. Ferner verleiht der Umstand, dass es uns trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, eine Reihe von Anschlägen zu verhindern, der antieuropäischen und antidemokratischen Rhetorik der Rechtsextremen nur noch mehr Anziehungskraft.

V
Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Europäischen Union auch einen besseren Schutz ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen. Besonders jetzt im Zeitalter der Globalisierung wird deutlicher als je zuvor, dass es unabdingbar ist, den Zugang zu zuverlässigen Informationen sicherzustellen, faire Regeln durchzusetzen, klare Normen vorzugeben und ihnen die Gewissheit zu geben, dass ihre Führung (d.h. ihre Regierungen und die europäischen Institutionen) ihnen in der Konfrontation mit auswärtigen Wettbewerbern zur Seite steht. Es steht außer Frage, dass der freie Handel und der globale Wettbewerb im Interesse der Europäer liegen, aber es ist auch klar, dass sie mit erheblichen und oftmals beispiellosen Herausforderungen verbunden sind.

Daher müssen wir weiter an künftigen Handelsvereinbarungen arbeiten und wir müssen garantieren und unsere Bürgerinnen und Bürger sowie die europäischen Unternehmen davon überzeugen, dass wir in diesem Prozess vor allem anderen ihre Interessen vertreten und schützen. Europa hat genügend Argumente, um im globalen Wettbewerb eine Vorreiterrolle einzunehmen, aber eine unverzichtbare Voraussetzung dafür ist, dass das Vertrauen der wichtigsten Akteure – d. h. Arbeitnehmer, Verbraucher und Unternehmer – in die Personen, die sie vertreten, wieder hergestellt wird. Hier spielt auch der Zeitfaktor eine entscheidende Rolle. Wenn wir keine Handelsabkommen zustande bringen (und wir sprechen hier von Monaten, nicht von Jahren), vermitteln wir unvermeidlich den Eindruck, dass der Brexit einen Prozess eingeleitet hat, der uns aus dem globalen Rennen werfen wird. Wie der G20-Gipfel bestätigt hat, achten und würdigen heute die wichtigsten Teilnehmer dieses Rennens die Stellung Europas als Handels- und Wirtschaftsmacht und attraktiver Partner.

VI
Ich bin mir bewusst, dass die Zukunft Europas nicht nur davon abhängt, wie wir mit Migrationskrise, Terrorismus und Globalisierungsängsten fertig werden. Das Gefühl von Sicherheit und Ordnung zurückzubringen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger der Union in ihre politische Führung und den Ruf der Union als Sinnbild für Schutz und Stabilität wiederherzustellen – dies alles ist von entscheidender Bedeutung und unverzichtbar, reicht aber nicht aus. Daher sollte in Bratislava auch ein Fahrplan für andere gleichermaßen wichtige Aufgaben (wie wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Arbeitsplätze und Chancen für junge Menschen, Binnenmarkt, Digitale Agenda und Investitionen) vorgegeben werden. Wir sollten auf den ordentlichen Tagungen des Europäischen Rates im Oktober und Dezember förmliche Entscheidungen zu diesen und auch anderen Bereichen treffen. Wir werden unsere informelle Arbeit im Kreis der 27 auch im Winter 2017 fortsetzen. Wie angekündigt, werden auf der Oktobertagung des Europäischen Rates unsere Beziehungen zu Russland in einer eigenen Sitzung einer Überprüfung unterzogen. Im Dezember werden wir uns wieder der Frage zuwenden, wie wir die praktische Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen verstärken können, um ihr mehr Substanz zu verleihen, ohne dass es zu Überschneidungen mit der NATO kommt. Später werden wir auch auf andere wichtige Fragen wie die Bankenunion und die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion zurückkommen müssen.

VII
Nach dem Brexit können wir nicht einfach weitermachen wie bisher. Aus der Krise können wir entweder geschwächt und zerstritten oder gestärkt und geeint hervorgehen. Es liegt kein Fatalismus über unserer Zukunft; wir können immer noch alles mit unseren Händen, Herzen und Köpfen meistern. Das wirtschaftliche und kulturelle Potenzial unserer siebenundzwanzig Länder, das Talent und der Bildungsstand unserer Bürgerinnen und Bürger sind mehr als genug, um an Europa und seine Fähigkeit zu glauben, sich wirksam und sicher gegenüber der übrigen Welt zu behaupten.

Unsere Defizite gegenüber anderen globalen Mächten zeigen sich in "harten" Politikbereichen (wie Verteidigung und Vollzugsgewalt). Wir werden die Europäische Union aber nicht zu einem einzigen Staat machen. Daher wird es entscheidend sein, dass die Mitgliedstaaten besser miteinander zusammenarbeiten, damit wir unsere Kräfte in der Union bündeln. Aus meinen Gesprächen mit Ihnen geht klar hervor, dass die Übertragung neuer Befugnisse an die Institutionen der Union nicht das gewünschte Rezept ist. Die Wählerschaft in den Mitgliedstaaten will mehr Einfluss auf die Entscheidungen der Union. Diese Richtung einzuschlagen, verlangt jedoch einen Mentalitätswandel bei der Einstellung der nationalen Regierungen gegenüber der Europäischen Union als solcher.

Heute gilt die EU oft als notwendiges Übel, nicht als ein gemeinsames Gut. Das Motto "weniger Macht für Brüssel", das in politischen Kampagnen verlockend klingt, sollte sich in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten als gestiegenes Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Union manifestieren. Dieses Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Union ist nichts Anderes als die Bereitschaft, dem Gemeinwohl einen Teil seiner eigenen Interessen zu opfern. Es bedeutet auch, von ständigen Vorwürfen gegen die Union abzusehen, die bisweilen gerechtfertigt sind, aber nicht selten als simple Ausrede für eigenes Versagen herhalten müssen. Dies war auch einer der Gründe für das Ergebnis der Brexit-Abstimmung.

Die Schlüssel zu einem vernünftigen Gleichgewicht zwischen den Prioritäten der Mitgliedstaaten und denen der Union liegen in den Hauptstädten. Die Institutionen sollten die zwischen den Mitgliedstaaten vereinbarten Prioritäten unterstützen und ihnen nicht ihre eigenen aufzwingen. Dies ist ein weiteres Fazit meiner Konsultationen mit Ihnen.

VIII
Zwischen dem Skeptizismus der Pessimisten einerseits und dem Euro-Enthusiasmus andererseits gibt es viel Spielraum für "realistischen Optimismus". Eine kritische Diagnose muss an der Quelle ansetzen. Wir müssen alles tun, um zu verhindern, dass es irgendwann nur noch um gegenseitige Schuldzuweisungen geht, die in den letzten Jahren so sinnlos wie typisch waren, oder dass es zu einem Bieterwettbewerb um die schlagfertigsten Forderungen nach einem "besseren Europa", nach "weniger Europa" oder nach "mehr Europa" kommt. Das könnte letztlich zu dem Slogan "Schluss mit Europa" führen.

IX
Heute ist unsere Situation eine andere als die der Helden in Der Leopard, dem Roman von Giuseppe Tomasi di Lampedusa. Wir müssen nicht alles ändern, wenn wir wollen, dass alles so bleibt, wie es ist. Wir müssen einige Dinge bereinigen, um das Beste zu bewahren. Damit uns das gelingt, müssen wir bereit sein, eine Reihe schwieriger, im Grunde aber einfacher Entscheidungen zu treffen. Es geht nicht um neue Verträge oder Verfahrensänderungen. Was wir brauchen, sind ein starker politischer Wille und Vorstellungskraft. Es ist jetzt an der Zeit, die Herausforderung anzunehmen. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Hochachtungsvoll

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