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Nachrichten und Pressemitteilungen
Mis à jour : il y a 1 semaine 2 jours

Claudia Kemfert: „Bundesverfassungsgericht setzt klares Signal für Klimaschutz als Grundrechtsfrage“

jeu, 29/04/2021 - 11:16

Das Bundes-Klimaschutzgesetz greife zu kurz, urteilte heute das Bundesverfassungsgericht. Der Bund müsse nachbessern. Energieökonomin Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), kommentiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wie folgt:

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz ist historisch und verdeutlicht, dass Klimaschutz eine Grundrechtsfrage ist. Vor allem zukünftige Generationen müssen demnach geschützt werden und dürfen nicht in ihren Freiheitsrechten beeinträchtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Klimaschutzziele für die kommenden Jahrzehnte, auch nach 2030, eindeutig definiert werden müssen, um künftige Generationen zu schützen. Die jetzige Gesetzeslegung schafft Fehlanreize, wenn nicht eindeutig definiert wird, wie die Treibhausgasemissionen bis zur vollständigen Emissionsvermeidung bis spätestens 2050 reduziert werden sollen. Die Karlsruher Richter haben völlig recht, wenn sie sagen, dass die bestehenden Vorschriften hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf die Zeiträume nach 2030 verschieben. Klimaschutz erfordert rasches Handeln und keine weitere Verzögerung, um die Grundrechte künftiger Generationen zu sichern. Wir benötigen neue Verträge, die sicherstellen, dass alle Nachhaltigkeits- und Klimaziele dauerhaft eingehalten werden.

Die Karlsruher Richter bestätigen zudem unsere Forschungsergebnisse im Sachverständigenrat für Umweltfragen, dass Klimaschutz im Einklang stehen muss mit einem maximalen Treibhausgasbudget, das bisher nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Die Richter haben damit völlig zu Recht den notwendigen wissenschaftlichen Kenntnisstand als Grundlage für ihre Begründung aufgegriffen. Dieses Urteil schafft endlich juristische Klarheit und macht deutlich, wie bedeutsam der Klimaschutz für alle Generationen ist.

Marcel Fratzscher: „Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist in der Corona-Pandemie genauso wichtig wie der Schutz der Grundrechte“

mar, 27/04/2021 - 09:05

DIW-Präsident Marcel Fratzscher kommentiert die Entscheidungen des Bund-Länder-Treffens zur Impfstrategie wie folgt:

-->Geimpfte sollten zwar wieder viele ihrer Freiheiten erhalten, alle Restriktionen für Geimpfte aufzuheben wäre jedoch ein Fehler gewesen. Nicht nur das Corona-Virus, sondern auch Impfungen bringen Ungerechtigkeiten mit sich: Menschen mit Vorerkrankungen und im höheren Alter, deren Impfungen priorisiert wurden, können früher wieder ihre Grundrechte genießen. Gleichzeitig zeigen Studien, dass Glück und Lebenszufriedenheit der jüngeren Menschen durch die Einschränkungen deutlich stärker gelitten haben als die der älteren. Dies haben jüngere hingenommen, um sich selbst, vor allem aber auch um Risikogruppen zu schützen. Viele von ihnen würden mit Ablehnung reagieren, wenn sie sehen, wie nun Geimpfte in Cafés sitzen, reisen und alle ihre Freiheiten wieder genießen können, während sie selbst unter Androhung von Sanktionen keine diese Freiheiten haben, weil sie noch kein Impfangebot erhalten haben. Diese wenn auch zum Teil unvermeidbare Ungerechtigkeit kann und darf der Staat nicht ignorieren, denn Solidarität und Zusammenhalt ist für eine Gesellschaft genauso essenziell wie der Schutz von Grundrechten. Daher wird die Politik sehr vorsichtig abwägen müssen, welche Freiheiten sie geimpften Menschen wieder ermöglicht, und welche erst dann, wenn alle sie genießen können.

Eine Lockerung der Restriktionen für geimpfte Menschen sollte nur dann in Angriff genommen werden, wenn auch Erleichterungen für alle anderen Menschen in Aussicht gestellt werden können. Ansonsten könnte die Glaubwürdigkeit der Politik und die Akzeptanz der Maßnahmen weiter Schaden nehmen, und damit die Strategie einer schnellen und nachhaltigen Begrenzung der dritten Welle scheitern.

Die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes ist gut, da vereinheitlichte Maßnahmen leichter nachvollziehbar sind und damit zu einer höheren Legitimität der Strategie führen. Es wird nun darauf ankommen, dass die Politik diesen Kurs auch hält und nicht ständig Änderungen vornimmt. Das gleiche gilt für die Impfstrategie. Die festgelegte Impfreihenfolge zu früh aufzuheben wäre gefährlich gewesen und hätten gesellschaftliche Konflikte hervorgerufen. Bereits jetzt nimmt der Eindruck zu, einige Menschen verschaffen sich bei den Impfungen Vorteile. Die Politik läuft Gefahr, immer stärker Akzeptanz für ihre Maßnahmen zu verlieren. Damit würde die Effektivität der Corona-Strategie abnehmen, ein Scheitern wahrscheinlicher werden und dadurch letztlich den Neustart für Wirtschaft und Gesellschaft verzögern.

Mindestlohn: Nicht nur die Höhe ist entscheidend

lun, 26/04/2021 - 10:05
Zusammenfassung:

Sechs Jahre nach der Einführung des Mindestlohns in Deutschland stehen vor allem die Höhe des Mindestlohns und seine europaweite Einführung im Fokus der politischen Debatte. Dabei wird zu wenig auf weitere strukturelle Schwachstellen eingegangen, die im Rahmen der Mindestlohneinführung zutage traten. So lassen sich Stundenlohnerhöhungen nicht eins zu eins in Erhöhungen der Monatseinkommen übersetzen. Auch wird die Einhaltung des Mindestlohns nach wie vor zu wenig und zu ineffektiv kontrolliert sowie betroffene Beschäftigte arbeitsrechtlich zu wenig geschützt. Diese drei Schwachstellen zu beheben wäre eine wichtige Aufgabe für die nächste Bundesregierung, um bessere Löhne im Niedriglohnsektor zu ermöglichen und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Firmen zu schaffen. Die Mindestlohndebatte sollte daher breiter geführt werden und Aspekte wie innovative, kostengünstige und effiziente Kontrollmechanismen, stärkere Anreize für gesetzeskonformes Handeln und Strategien zur Realisierung eines besseren Arbeitsschutzes berücksichtigen.


Claus Michelsen: „Das Urteil zum Berliner Mietendeckel wird mittelfristig den Markt entspannen“

jeu, 15/04/2021 - 10:10

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (Berliner Mietendeckel) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig erklärt. Das Urteil kommentiert Immobilienökonom und DIW-Konjunkturchef Claus Michelsen:

Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel heute für verfassungswidrig erklärt. Das war zu erwarten und wirbelt den Wohnungsmarkt in der Hauptstadt jetzt erneut durcheinander. Für die Haushalte bedeutet dies nun vielfach wieder höhere Mietzahlungen – auch Nachzahlungen der unrechtmäßig abgesenkten Miete werden auf die Haushalte zukommen. Dies wird gerade einkommensschwache Haushalte vor größere Herausforderungen stellen. Im Extremfall droht ihnen die Wohnungslosigkeit. 

Was für viele Mieterinnen und Mieter zunächst eine schlechte Nachricht ist, dürfte aber mittelfristig den Markt entspannen. Studien zeigen bereits jetzt die erheblichen negativen Konsequenzen der sehr strengen Eingriffe des Mietendeckels: Das Angebot an Mietwohnungen ist mit Einführung der Regulierung erheblich gesunken. Auch wenn Neubauten nicht unter die Mietobergrenzen fallen, gute Erträge dort zu mehr Bautätigkeit führen, hätte dies den Verlust von Mietwohnungen im Bestand kaum kompensieren können. Die Schlangen vor den Wohnungen sind daher jetzt schon deutlich länger geworden. Die geringere Chance, eine neue Wohnung zu finden, führt zu weniger Umzügen. Haushalte bleiben so in Wohnungen, die für sie entweder zu groß oder zu klein sind, kurz: dem Bedarf nicht entsprechen. Die Wohnungssuche wurde mit dem Mietendeckel vielfach zur Lotterie mit ungewissen Gewinnchancen. Auch hätten sich Mieterinnen und Mieter auf eine sinkende Qualität der Wohnungen einstellen müssen. Denn Handwerkerpreise steigen weiter, und Renovierungen werden bei geringeren Erträgen unrentabel. 

Dies bedeutet nicht, dass Regulierungen immer negativ wirken. Es geht vielmehr darum, eine Balance zwischen berechtigten sozialen Interessen und einem guten Investitionsklima zu finden. Spekulation, Mietwucher oder Diskriminierung sollten in einem Markt, der ein Grundbedürfnis bedienen soll, keinen Platz haben. Deshalb gibt es bereits Mietspiegel, Kappungsgrenzen, die Mietpreisbremse, aber auch das Instrument des sozialen Wohnungsbaus oder die kommunalen Vorkaufsrechte bei Immobilienverkäufen. Diese Möglichkeiten haben in der Vergangenheit – auch wenn die Wahrnehmung eine andere ist – durchaus erfolgreich funktioniert. Die bestehenden Instrumente vollständig und konsequent zu nutzen sollte der Weg aus der Wohnungsmarktkrise sein. Auch sollte Berlin die eigenen Möglichkeiten der aktiven Wohnungsmarktpolitik ausnutzen, selbst Wohnraum anbieten und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass günstiger Wohnraum auch im Stadtkern entstehen kann oder Randbezirke besser an das Zentrum angebunden werden.

promovierte/n WissenschaftlerIn (w/m/div) (Vollzeit oder Teilzeit) in der Abt. Makroökonomie

mar, 13/04/2021 - 11:31

Die Abteilung Makroökonomie sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

promovierte/n WissenschaftlerIn (w/m/div)

(Vollzeit oder Teilzeit)

Zur Verstärkung des makroökonomischen Teams sucht das DIW Berlin eine/n ExpertIn in den Bereichen monetäre Makroökonomie, Fiskalpolitik oder Finanzmarktforschung. Wir bieten die Gelegenheit, eigene, innovative und angewandte Forschungsprojekte in einem dynamischen Team zu entwickeln und als ExpertIn das Institut gegenüber Ministerien, Institutionen und der Öffentlichkeit zu vertreten. Das Institut bietet ein kollegiales Umfeld mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, in dem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hohe Wertschätzung genießt.

Die Abteilung Makroökonomie beschäftigt sich mit der Wirkung von Geld- und Fiskalpolitik unter besonderer Berücksichtigung der Finanzmärkte in Europa. Dazu gehört deren Auswirkung auf die Einkommens- und Vermögensverteilung, aber auch die Rolle der Politiken im Klimawandel.


Wissenschaftliche/n MitarbeiterIn in der Abteilung Makroökonomie

mar, 06/04/2021 - 12:57

Die Abteilung Makroökonomie sucht ab 1. Juli 2021 eine/n

wissenschaftliche/n MitarbeiterIn (w/m/div)

für 6 Monate im Rahmen einer Elternzeitvertretung.


Studentische Hilfskraft (w/m/div) in der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt

jeu, 01/04/2021 - 02:30

Die Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine studentische Hilfskraft (w/m/div) für 12 - 19 Wochenstunden.


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